Bundesrat stoppt Call-by-Call im Ortsnetz

Der Bundesrat hat heute die vom Bundestag beschlossene Einführung von Call-by-Call-Verbindungen im Ortsnetz ab Dezember 2002 abgelehnt.

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Wer sich auf die vermeintliche freie Wahl im Ortsnetz freute, muss sich wohl noch ein bisschen länger gedulden: Der Bundesrat hat heute die vom Bundestag beschlossene Einführung von Call-by-Call-Verbindungen im Ortsnetz ab Dezember 2002 abgelehnt. Die Zulassung der Betreiberauswahl durch eine Vorwahlnummer benachteilige die Anbieter, die in das Telefonnetz investierten, also regionale Ortsnetzbetreiber und die Deutsche Telekom, sagte der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Wolfgang Clement. Er hatte deshalb an seine Kollegen im Bundesrat appelliert, dem Gesetz nicht zuzustimmen. Die nach EU-Recht erforderliche Neuregelung soll nun noch einmal überarbeitet werden.

Der Bundesverband der regionalen und lokalen Telekommunikationsgesellschaften (BREKO) hatte sich bereits im Februar darüber beschwert, dass es ab Dezember auch für Telekommunikationsunternehmen ohne nennenswerte eigene Infrastruktur möglich sei, im Ortsnetz Gespräche zu vermitteln. Die neuen Anbieter setzten sich ins gemachte Nest und profitieren von den Aufbauleistungen anderer, hatte BREKO-Geschäftsführer Rainer Lüddemann beklagt.

Durch die Verzögerung bei der Öffnung der letzten Meile droht der Bundesregierung Sanktionen der EU-Kommission, denn die Liberalisierung der Ortsnetze hätte bereits Anfang 2000 verwirklicht sein müssen. Die EU-Kommission könnte Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof verklagen. (anw)