App Store: Russische Wettbewerbshüter eröffnen Kartellverfahren gegen Apple

Weil iPhone-Apps nicht auf eigene Bezahlmöglichkeiten verlinken dürfen, droht Apple eine Strafe. Auch ein US-Gericht will die umstrittene Klausel kippen.

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In-app Purchase

Apple erlaubt keine Alternative zu seiner In-App-Purchase-Schnittstelle.

(Bild: Apple)

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Die russische Wettbewerbsbehörde strengt ein weiteres Kartellverfahren gegen Apple an: Der Konzern missbrauche seine dominante Stellung beim Vertrieb von iOS-Apps und verstoße damit wohl gegen Wettbewerbsregeln, wie die FAS (Federal Antimonopoly Service of the Russian Federation) am Mittwoch mitteilte. Man habe Apple im Vorfeld gewarnt, der Konzern habe die beanstandete App-Store-Regel aber nicht fristgerecht gestrichen, so die Behörde. Sollte Apple nun für schuldig befunden werden, droht eine am Umsatz orientierte Strafe in noch ungenannter Höhe.

Konkret geht es in diesem Fall um eine auch außerhalb Russlands umstrittene Klausel rund um Zahlungsmöglichkeiten in Apples App-Store-Zulassungsvorgaben. Apple untersagt Entwicklern und App-Anbietern in Klausel 3.1.1, "Buttons, externe Links und andere Handlungsaufforderungen" in Apps zu integrieren, die Nutzer auf andere (externe) Bezahlmöglichkeiten als Apples In-App-Kaufsystem (In‑App Purchase – IAP) verweisen. Nur bei Käufen über Apples Schnittstelle kann der Konzern automatisch bis zu 30 Prozent Provision einbehalten, die Integration anderer Bezahlmöglichkeiten in Apps ist verboten.

Apple fordert Entwickler dazu auf, Links auf ihre Webseiten zu entfernen und die Funktionalität der App so zu ändern, dass eine Registrierung nicht auf externe Seiten führt, schreibt die Wettbewerbsbehörde. Werden die Vorgaben des Unternehmens nicht befolgt, darf die App nicht vertrieben werden. Damit missbrauche Apple seine Marktmacht hinsichtlich des App-Vertriebs für iPhones und iPads. Die FAS hat bereits im Frühjahr eine Strafzahlung in Höhe von 10 Millionen Euro gegen Apple verhängt – dabei ging es um andere App-Store-Vorgaben. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.

Die App-Store-Klausel 3.1.1 ist auch in den USA unter Beschuss: Im Streit zwischen dem Fortnite-Macher Epic Games und Apple urteilte ein US-Gericht im September, dass Apple zwar kein Monopolist im "Markt für Transaktionen in mobilen Spielen" ist, die Klausel aber wettbewerbswidrig sei. Mit einer einstweiligen Verfügung ordnete die Richterin Apple an, die Klausel zu streichen – der Konzern ficht das an.

(lbe)