Verwendungszweck für Gelder aus Selfhtml-Prozess gesucht

Von den Spenden für den Prozess um die Verwendung des Wortes "Explorer" in einem Linktext des Webentwickler-Tutorials Selfhtml sind noch knapp 28.000 Euro übrig.

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Ende letzten Jahres gewann Stefan Münz den Rechtsstreit um die Verwendung des Wortes "Explorer" in einem Linktext seines Webentwickler-Tutorials Selfhtml. Vorausgegangen war eine Abmahnungswelle: Der Anwalt Günter Freiherr von Gravenreuth hatte serienmäßig Hyperlinks auf die Homepage der amerikanischen Freeware "FTP-Explorer" abgemahnt, weil solche Links angeblich die Markenrechte seiner Mandantin verletzten, der Firma Symicron aus Ratingen.

Das Selfhtml-Verfahren erregte in der Szene einiges Aufsehen. Am Tag der mündlichen Verhandlung in der ersten Instanz "schlossen" die Betreiber von 2.300 Internet-Präsenzen aus Solidarität ihre Homepages. Um einen Gang durch alle Instanzen zu ermöglichen, wurden Spenden gesammelt. Insgesamt waren dabei am Ende über 30.000 Euro von mehreren Hundert Spendern zusammengekommen.

Derzeit werden diese Gelder, mit Münz als Treugeber, auf einem Anwalts-Anderkonto verwaltet. Gemeinsam mit seinen Anwälten hat Münz nun beschlossen, die Spender selbst über die weitere Verwendung der übrig gebliebenen knapp 28.000 Euro entscheiden zu lassen. Eine Liste mit Spendernamen, ihren Bankverbindungsdaten und gespendeten Beträge liegt Münz zwar vor. Da Banken jedoch keine Adressauskünfte erteilen, bleibt ihm nur der Weg des öffentlichen Aufrufs, um die einstigen Spender zur Befragung zu bitten.

Auf einer speziell eingerichteten Webseite ruft Münz die Spender auf, sich zu melden. Die Seite informiert auch schon über die zwei Optionen, die den Spendern angeboten werden: Entweder erhalten sie die Gelder zurück, oder sie können sie einer "Kriegskasse" zukommen lassen. Wofür deren Gelder eingesetzt werden sollen, können die Spender in einer geschlossenen Mailingliste diskutieren. (jo)