Spyware: Keine Immunität für NSO in den USA, WhatsApp-Klage zulässig

Die NSO Group wollte eine Klage von WhatsApp abwehren, indem es für sich staatliche Immunität einforderte. Das Gericht sprach von einer einfachen Entscheidung.

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(Bild: BigTunaOnline/Shutterstock.com)

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Der israelische Spyware-Hersteller NSO kann sich in den USA nicht auf eine Immunität berufen, um eine Klage von Whatsapp beziehungsweise Meta (ehemals Facebook) abzuwehren. Das hat ein Berufungsgericht einstimmig entschieden, berichtet Reuters. Damit geht der Rechtsstreit zurück zum Bundesbezirksgericht in Kalifornien, wo die Klage eingereicht worden war.

Die NSO Group ist demnach mit dem Versuch gescheitert, für sich eine Immunität zu sichern, wie sie nur staatlichen Akteuren zugestanden wird. Da die eigene Spyware von staatlichen Organisationen wie Geheimdiensten genutzt werde, könne man als Hersteller nicht verklagt werden, argumentierte das Unternehmen.

Die NSO Group ist zwar seit den jüngsten Enthüllungen im Sommer in aller Munde, aber an dem Vorgehen des Unternehmens gibt es schon länger Kritik. Seit Jahren wird kritisiert, dass die Spyware von NSO eingesetzt wird, um Menschenrechtsaktivist:innen, Journalist:innen, Anwält:innen, Diplomat:innen und andere Regierungsvertreter:innen sowie deren Familien auszuspionieren. Das geschieht oft im Auftrag von Regimen. WhatsApp hatte Ende 2019 Klage eingereicht, weil mit der Spyware "Pegasus" 1400 Accounts gehackt worden sein sollen. Dafür soll NSO eine Sicherheitslücke in dem Messenger ausgenutzt haben. Da die NSO Group sich dafür selbst Accounts eingerichtet haben soll, habe das Unternehmen gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen.

Die einstimmige Niederlage vor dem US-Berufungsgericht in San Francisco ist für das Unternehmen nun eine weitere Niederlage in einem schwierigen zweiten Halbjahr 2021. Nach den Enthüllungen im Sommer waren immer mehr Fälle bekannt geworden, in denen etwa Menschenrechtler oder Journalisten mit NSO-Spyware ausspioniert worden waren. Zwar widerspricht die NSO Group den dabei gemachten Vorwürfen regelmäßig, aber vor wenigen Tagen wurde sie dann auf eine Sanktionsliste der USA gesetzt.

Auf der "Entity List" führt die US-Regierung Unternehmen, Personen oder Regierungen, deren Aktivitäten "den nationalen Sicherheits- oder außenpolitischen Interessen der Vereinigten Staaten zuwiderlaufen". Der Handel mit diesen unterliegt strengen Beschränkungen und ist teilweise nur mit einer Ausnahmegenehmigung des Ministeriums erlaubt.

(mho)