Digitales Erbe für Apple-ID und iCloud in Vorbereitung

Apple testet das Hinterlegen eines "Nachlasskontaktes". Im Todesfall dürfen künftig Dritte auf den Account zugreifen und auch die Aktivierungssperre lösen.

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An die Apple-ID ist vieles geknüpft. Bald lässt sich das digitale Erbe regeln.

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Apple-Nutzer können bald ihren digitalen Nachlass für iCloud und Apple-ID regeln: Mit iOS 15.2 wird es möglich, einen oder mehrere "Nachlasskontakte" zu bestimmen, wie Entwickler mit Zugriff auf die jüngste Beta des Betriebssystems berichten. Eine neue Einstellung erlaubt es, Personen zu definieren, die im Todesfall entsprechend Zugriff auf die iCloud-Daten des Verstorbenen erhalten – mit einem speziellen Zugriffsschlüssel und nach Einreichen der Sterbeurkunde bei Apple.

Bislang schließt Apple ein "Recht des Überlebenden" in den iCloud-Nutzungsbedingungen aus. Angehörige oder Erben können den Account also nicht einfach übernehmen. Durch das Einschicken der Sterbeurkunde lässt sich ein iCloud-Account respektive eine Apple-ID bisher nur komplett löschen, dabei gehen alle dort gespeicherten sowie damit verknüpften Inhalte verloren.

Für die Nachlasskontakte wird es künftig möglich, in iCloud gespeicherte Inhalte wie Fotos, Videos, Notizen oder auch E-Mails des Verstorbenen über eine Web-Oberfläche herunterzuladen, ohne dafür das Passwort kennen zu müssen und etwa auch Zugang zu den Zwei-Faktor-Codes zu haben. Auch iCloud-Backups sollen sich so wiederherstellen lassen.

Bezahlinformationen aus Apple Pay und die im iCloud-Schlüsselbund gespeicherten Zugangsdaten bleiben allerdings unter Verschluss, teilte Apple schon im Sommer mit. Erben erhalten als Nachlasskontakt zudem keinen Zugriff auf Abonnements und "lizenzierte Medien", Software- und Content-Einkäufe in Apples Läden von App Store bis iTunes Store gehen dadurch wohl verloren.

Zudem soll im Rahmen der Funktion auch die Aktivierungssperre der Geräte gelöst werden, die iPhones, iPads und Macs fest an eine Apple-ID knüpfen. Kennen die Hinterbliebenen weder Gerätecode noch das Apple-ID-Passwort (plus Zwei-Faktor-Codes) oder finden den Kaufbeleg, wird die Hardware des Verstorbenen bislang unbrauchbar.

Mehr zum Thema Verwaltung des digitalen Erbes auf Apple-Geräten lesen Sie im Mac & i extra Workshops 2021.

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(lbe)