Neuauftrag für ARD & ZDF: Länder wollen an Gebühren vorerst nicht rühren

Die Länder stellen einen Entwurf zu "Auftrag und Strukturoptimierung" der Öffentlich-Rechtlichen zur Konsultation. ZDFneo und Phoenix stehen zur Disposition.

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(Bild: REDPIXEL.PL/Shutterstock.com)

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ARD, ZDF und das Deutschlandradio sollen künftig auch "den gesamtgesellschaftlichen Diskurs in Bund und Ländern fördern" sowie ein "Gesamtangebot für alle" unterbreiten. Dies geht aus dem Diskussionsentwurf zu "Auftrag und Strukturoptimierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks" der Rundfunkkommission der Länder hervor, den die federführende Staatskanzlei Rheinland-Pfalz am Freitag online zur Konsultation gestellt hat.

Bei der Auftragserfüllung sollen die Öffentlich-Rechtlichen demnach "die Möglichkeiten nutzen, die ihnen aus der Beitragsfinanzierung erwachsen". Die Sender werden zudem ermuntert, "durch eigene Impulse und Perspektiven zur medialen Angebotsvielfalt" beizutragen. Zugleich heißt es im Vorwort, dass es sich um die "ersten Phase" der angestrebten Reform handle, "in der es noch nicht um Fragen der Finanzierung geht". Die besonders umstrittene Höhe der Rundfunkgebühren soll so zunächst außen vor bleiben.

Allen Bevölkerungsgruppen müssten die Öffentlich-Rechtlichen "die Teilhabe an der Informationsgesellschaft" ermöglichen, geht aus dem Papier hervor, zu dem Interessierte bis zum 14. Januar Stellung nehmen können. Sie haben "der Kultur, Bildung, Information und Beratung zu dienen". Unterhaltung ist dem Entwurf nach nur noch eingeschlossen, wenn sie "einem öffentlich-rechtlichen Angebotsprofil entspricht", also den zuvor genannten vier Schwerpunkten folgt.

Das Auftragsprofil soll dem Entwurf zufolge "in den eigenen Rundfunkprogrammen und Telemedienangeboten in besonderem Maße dort wahrnehmbar sein", wo die Nutzung dieser Offerten üblicherweise auch "besonders hoch ist". Die Anstalten seien bei der Erfüllung ihres Auftrags der "verfassungsmäßigen Ordnung und hohen journalistischen Standards" sowie dem Schutz von Persönlichkeitsrechten verpflichtet, unterstreichen die Rundfunkreferenten. Damit gelte es vor allem, eine unabhängige, sachliche, wahrheitsgemäße und umfassende Information und Berichterstattung zu gewährleisten.

Für einige Senderableger wollen die Länder keine Bestandsgarantie mehr geben. Die ARD-Zusatzangebote "tagesschau24" und "EinsFestival" sowie das Bildungsspartenprogramm "ARD-alpha" schreiben sie nicht mehr vor. Beim Zweiten soll der feste Auftrag für "ZDFinfo" und "ZDFneo" gestrichen werden. Bei den Gemeinschaftsprogrammen gilt dies für den Ereignis- und Dokumentationskanal Phoenix sowie den Kinderkanal Kika. All diese Angebote sind aber auch nach dem Medienstaatsvertrag aktuell in Auftrag gegeben. Sie sollen also weiter produziert werden, solange die Länder diese Übereinkunft nicht auch entsprechend ändern. 3Sat und Arte bleiben auf jeden Fall erhalten.

Die ARD-Sender und das ZDF können die genannten Programme ganz oder teilweise einstellen oder deren Inhalte ins Internet mit entsprechenden Gestaltungsmitteln überführen, lautet die Ansage. Zudem sollen sie Konzepte dafür entwickeln, auch andere aktuelle Angebote ins Netz zu verlagern, wenn der Auftrag trotzdem prinzipiell erfüllt wird.

Online-Angebote sollen künftig "unter Einbeziehung einer gemeinsamen Plattformstrategie" verbreitet werden. Soweit die Anstalten in ihren Telemedienangeboten Empfehlungssysteme nutzen oder anbieten, sollen diese "einen offenen Meinungsbildungsprozess und breiten inhaltlichen Diskurs ermöglichen". Telemedien könnten auch außerhalb des dafür jeweils eingerichteten eigenen Portals angeboten werden, wenn dies "zur Erreichung der Zielgruppe aus journalistisch-redaktionellen Gründen geboten ist".

Ferner sollen die zuständigen Gremien den Sendern fortan klarere Zielvorgaben setzen. Dazu gehören inhaltliche und formale Qualitätsstandards sowie standardisierter Prozesse zu deren Überprüfung. Diese Standards sollen in einem Bericht veröffentlicht und regelmäßig "unter Berücksichtigung der anerkannten medienwissenschaftlichen Erkenntnisse und publizistischer Praxis" überprüften. Externe unabhängige Sachverständige könnten einbezogen werden.

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Die beitragsfinanzierten Anstalten sollen zudem gemeinsame Maßstäbe festlegen, "die geeignet sind, den Gremien die Bewertung der Einhaltung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie eine vergleichende Kontrolle der Ressourceneffizienz zu ermöglichen". Neuartige technische beziehungsweise journalistische Konzepte für Internetangebote können laut dem Entwurf maximal zwölf Monate mit beschränkter Nutzerzahl erprobt werden.

Es sei bedauerlich, dass die Initiative zunächst nicht zu einer Reduzierung des Rundfunkbeitrags oder wenigstens zu seiner Stabilisierung beitragen werde, erklärte der Wirtschaftswissenschaftler Justus Haucap gegenüber der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung". Dabei sei "die Abgabe pro Kopf nirgendwo so hoch wie in Deutschland." Dies sei nicht notwendig, "um die Demokratie zu wahren". In Frankreich zahlten die Leute durchschnittlich rund die Hälfte. Auch der Medienrechtler Hubertus Gersdorf moniert, die Länder hätten übersehen, dass eine Beauftragung eine Finanzierungsnotwendigkeit nach sich ziehe.

(bme)