EU-Institutionen einigen sich auf Regeln für Krypto-Technologie

Blockchain & Co werden von strengen EU-Finanzregeln ausgenommen. Finanzbranche bekommt Rahmen zum Test der neuen Technologien, aber auch eine Marktwertgrenze.

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Arbeiterfiguren auf Krypto-Münzen

(Bild: Morrowind/Shutterstock.com)

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Von
  • dpa

Die EU-Institutionen haben sich auf besondere Regeln für die Technologie hinter Kryptowährungen – wie zum Beispiel Blockchain – geeinigt. Das gab das Europäische Parlament am Mittwochabend bekannt. So sollen Datenbanktechnologien wie die Blockchain kurzfristig von strengen EU-Regeln für finanzielle Dienstleistungen ausgenommen werden. Dies soll es dem herkömmlichen Finanzsektor erlauben, die neuartige Technologie auszuprobieren.

Eine Blockchain ist eine verteilte, öffentliche Datenbank. Solche Technologien werden auch "Distributed Ledger Technologies" (DLTs) genannt. Im Kontext von Kryptowährungen wie Bitcoin wird diese Datenbank genutzt, um Geldtransaktionen zu verwalten. Der Begriff "Chain" kommt von der Kette, zu der die Transaktionen in chronologischer Reihenfolge hinzugefügt werden.

Mit der nun beschlossenen Pilotregelung sollen Erfahrungen gesammelt werden, um Vorschläge für weitere Regeln für Transaktionen auf der Grundlage von DLTs zu ermitteln, wie das Parlament mitteilte. Die EU-Institutionen einigten sich zunächst darauf, dass finanzielle Dienstleistungen über DLTs begrenzt sein sollen. Unter anderem legten die Unterhändler fest, dass Betreiber von einer solchen Datenbank einen Marktwert von sechs Milliarden Euro nicht überschreiten dürften.

Im Sommer hatte die EU-Kommission ein ganzes Bündel an Gesetzesvorschlägen vorgelegt, um den Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu stärken. Damit sollen Bitcoin & Co. in der EU vollends nachverfolgt werden können.

(fds)