Verbände fordern Einschränkungen beim privaten Kopieren

Bei einer Anhörung des Bundesjustizministeriums zur Urheberrechtsnovelle stritt sich die Wirtschaft um Vergütungspauschalen und Digital Rights Management.

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Medien- und Hightech-Verbände machten auf einer Anhörung des Bundesjustizministeriums zur geplanten Urheberrechtsnovelle am Montag in Berlin gegen die Privatkopie mobil. Streitpunkte waren auch neue Vergütungspauschalen für digitale Geräte, die Einsatzreife von Techniken zum Digital Rights Management (DRM) sowie die Kopiererlaubnis für elektronische Pressespiegel. Zu Wort kamen vor allem Vertreter der Rechteverwertungsindustrie, während sich für die Nutzer und die eigentlichen Urheber kaum jemand stark machte. Das Umgehungsverbot technischer Kopierschutzmaßnahmen, das ein Hauptbestandteil des Entwurfs für eine erste Reformstufe des Urheberrechtsgesetzes bildet, hielten die Wirtschaftsvertreter durchwegs für sinnvoll.

Verbänden wie dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels oder dem Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft geht der Vorstoß des Justizministeriums zur Eindämmung des Tauschfiebers im Netz nicht weit genug. So hält es der Börsenverein seinem Justiziar Christian Sprang zufolge nicht mit den aus Brüssel stammenden Vorgaben für vereinbar, "dass bei der Neuregelung des Rechts zur Privatkopie den Begünstigten pauschal die Vervielfältigung geschützter Werke auf beliebige Träger ermöglicht werden soll." Dass die Erlaubnis zum privaten Vervielfältigen ins Leere läuft, weil die Nutzer ihr Recht dem Entwurf nach nicht gegen die Kopierschutz-Verfahren der Verwerter durchsetzen dürfen, glaubt der Rechtsexperte nicht. Vielmehr fürchtet er, dass im Privatbereich digitalisierte Druckerzeugnisse weiterhin in Peer-to-Peer-Börsen auftauchen und die Rechteinhaber so ihre Werke nicht mit der Technik vor "massenhafter Vervielfältigung" schützen können. Auch der Deutsche Kulturrat forderte, "die Regelungen in Bezug auf digitale Vervielfältigungen einzuschränken."

Völlig konträre Stimmen gab es zu den Vergütungspauschalen, die Urheber für gesetzlich ausnahmsweise erlaubte Kopien entschädigen sollen. Der Branchenverband Bitkom pochte erneut darauf, dass sie durch DRM und Individuallizenzen weit gehend erübrigt werden könnten. Geht es nach dem Verband, sollte der deutsche Gesetzgeber gar eine Art Verpflichtung zum Einsatz von Techniken zur Rechtskontrolle in digitale Geräte in Erwägung ziehen. Für Jost Vacano vom Bundesverband Kamera , einen der wenigen Kreativen bei der Anhörung, gehen solche Vorschläge aber vollkommen an der Wirklichkeit vorbei. "Die DRM-Geschichte hört sich gut an aus dem Munde der Industrie", sagte der Kameramann. "Doch wir leben nicht in einer Welt der funktionierenden Kopierschutz- und Abrechnungssysteme". Die Abschaffung der Vergütungspauschalen und der über sie wachenden Verwertungsgesellschaften sei daher "eine Katastrophe für die Urheber", für die die Abgaben eine "feste Säule ihres Einkommens darstellen."

Elmar Hucko, der fürs Urheberrecht zuständige Abteilungsleiter im Justizministerium, versprach, "alles zu beherzigen", was ihm die Wirtschaftsvertreter mit auf den Weg gaben. Sein Zeitplan zur Verabschiedung der Novelle ist nach wie vor ambitioniert: "Wir streben noch im Mai einen Kabinettstermin an." Huckos Hoffnung ist, dass das Update fürs Urheberrecht dann noch vor den Bundestagswahlen im Herbst das Parlament passieren kann. Einen Großteil der auf der Anhörung angesprochenen Themen will das Justizministerium daher auf die nächste Legislaturperiode verschieben und im ersten Schritt vor allem den Schutz der Kopierschutztechniken durchdrücken. Kritikern aus dem Umfeld von Wissenschaft und Bibliotheken ist die Zweiteilung der Reform allerdings ein Dorn im Auge, da so ein reines "Content-Vermarktungsschutzgesetz" verabschiedet werde. (Stefan Krempl). / (wst)