"App-Store-Monopol": US-Richter weist Sammelklage gegen Apple ab

Entwickler abgelehnter Apps forderten 200 Milliarden US-Dollar von Apple. Die Kläger seien schon an der Marktdefinition gescheitert, so der zuständige Richter.

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(Bild: IB Photography/Shutterstock.com)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Leo Becker

Eine US-Sammelklage von mehreren Entwicklern, die Apples "App-Store-Monopol" aufbrechen wollten, ist in erster Instanz gescheitert. Die Kläger seien nicht in der Lage gewesen, den relevanten Markt zu definieren und könnten so auch keinen Schaden durch Apples angebliche Wettbewerbsverletzungen geltend machen, erläutert der Richter in der Urteilsbegründung (Coronavirus Reporter vs. Apple, Aktenzeichen 3:21-cv-05567, United States District Court, Northern District of California). Er stimmte damit Apples Antrag zu, alle Klagepunkte abzuweisen, auch eine von den Klägern geforderte Verfügung gegen Apple wurde abgewiesen.

Die Entwickler hatten Apple vorgeworfen, mit seiner Entscheidungsgewalt über iOS-Apps gegen Wettbewerbsrecht zu verstoßen. Durch die Auswahl und "Zensur" von Apps für den Vertrieb über den App Store missbrauche Apple seine Marktmacht. Jeder iPhone-Kunde müsse freien Zugang zu Apps haben, um eine "unbeschränkte Nutzung des Smartphones zu genießen", so die Kläger.

Sie forderten Schadenersatz in Höhe von 200 Milliarden US-Dollar und eine Verfügung, die es Apple untersagt, Entwicklern den Zugang zu Smartphone-Nutzern ("smartphone enhance Internet userbase" heißt es wörtlich in der Klage) zu verwehren.

Die Klage führt fünfzehn verschiedene relevante Märkte für die Kartellvorwürfe gegen Apple ins Feld, darunter einen Markt für "institutionelle iOS-Apps", den "Smartphone-Markt", den Markt für "Smartphone Enhanced National Internet Access Devices", einen "nationalen Smartphone App-Verteilungs-Markt" oder auch einen "Markt für Covid-Startups", wie der Richter penibel aufführt. Eine klare Definition des relevanten Marktes fehle dabei.

Der Hauptkläger "Coronavirus Reporter" sah die Ablehnung seiner Coronavirus-App im Frühjahr 2020 als unzulässig. Apple hatte zu diesem Zeitpunkt bereits damit begonnen, nur noch Corona-Apps von "anerkannten Institutionen" in den App Store zu lassen. Zu den Klägern gehören auch die Anbieter der ebenfalls abgelehnten App "Bitcoin Lottery" sowie Entwickler weiterer Apps, die offenbar Probleme mit Apples Prüfprozess hatten. Sie warfen Apple auch vor, Apps in Suchergebnissen niedriger zu platzieren. Die Kläger haben angekündigt, in Berufung zu gehen.

(lbe)