Fahndung: EU-Kommission drängt auf EU-weiten Abgleich von Gesichtsbildern

Mit einem Kodex für die polizeiliche Zusammenarbeit will die EU-Kommission einen automatisierten Austausch biometrischer Fahndungsfotos erlauben.

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(Bild: Neosiam32896395/Shutterstock.com)

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Der Prümer Vertrag, der bislang den Austausch etwa von Gen- und Fingerabdruckdaten in der EU regelt, soll erweitert werden. Einbezogen werden dürfen laut dem am Mittwoch veröffentlichten Vorschlag der EU-Kommission für einen Kodex für die polizeiliche Zusammenarbeit künftig auch Fahndungsfotos oder biometrische Lichtbilder in polizeilichen Datenbanken, die eine automatisierte Gesichtserkennung unterstützen.

Die Initiative findet sich im Entwurf der Kommission für eine Verordnung "über den automatisierten Datenaustausch für die polizeiliche Zusammenarbeit", der Teil des vorgelegten Gesetzespakets ist. Der 2005 begründete Prüm-Rahmen soll demnach um Gesichtsbilder von Verdächtigen und verurteilten Straftätern sowie um Strafregisterdaten ergänzt werden.

Ferner wird dem Plan zufolge auf EU-Ebene ein zentraler Router eingerichtet, an den die nationalen Polizei-Datenbanken angeschlossen werden können. Damit sollen sich die bisher benötigten "zahlreichen Verbindungen zwischen den einzelnen nationalen" IT-Systemen im Strafverfolgungsbereich erübrigen. Für Europol ist die Befugnis vorgesehen, die Mitgliedstaaten effizienter zu unterstützen. Die Den Haager Polizeibehörde soll Daten aus Drittländern mit den Datenbanken der EU-Länder abgleichen dürfen, um Straftäter zu identifizieren, die jenseits der Grenzen der Gemeinschaft bekannt sind.

Europol werde zu einem integralen Bestandteil des Prüm-Vertrags, führt die Kommission aus. Die Mitgliedstaaten würden auch in die Lage versetzt, die dort gespeicherten biometrischen Daten von Nicht-EU-Ländern zu überprüfen. Insgesamt solle der Ansatz gewährleisten, "dass keine Lücken in den von Nicht-EU-Ländern erhaltenen Daten über Kriminalität und Terrorismus entstehen".

Der Austausch von Gesichtsbildern und polizeilichen Aufzeichnungen zwischen den Mitgliedstaaten erfolge derzeit manuell, begründet die Brüsseler Regierungsinstitution das Vorhaben. Es fehle ein effizientes EU-weites Abgleichverfahren, das die Möglichkeiten zur Identifizierung von Tätern erheblich erhöhe. Dabei könnten auch verschiedene Identitäten oder mehrere Straftaten aufgedeckt werden, die von derselben Person in anderen EU-Ländern begangen wurden.

Künftig wird laut der Kommission ein Foto einer unbekannten Person, das etwa eine Überwachungskamera an einem Tatort aufgenommen hat, mit einer Datenbank abgeglichen, die Gesichtsbilder bekannter Personen enthält. Die mithilfe biometrischer Gesichtserkennung ausgegebene Trefferliste werde dann von einer menschlichen Fachkraft im anfragenden Mitgliedstaat überprüft. Die Suche könne nur im Zusammenhang mit einer bestimmten strafrechtlichen Ermittlung und nach Begehung einer Straftat durchgeführt werden.

"Ein Abgleich von Gesichtsbildern mit der Allgemeinbevölkerung findet nicht statt", unterstreicht die Exekutivinstanz. Auch der Einsatz von Künstlicher Intelligenz sei nicht vorgesehen. Die Suche erfolge rückwirkend. Eine Live-Gesichtserkennung oder biometrische Fernidentifizierung großer Personengruppen in öffentlichen Räumen sei damit nicht möglich. Es werde auch keine zentrale Datenbank für Fahndungsfotos errichtet. Zudem gälten die "robusten" Grundsätze der Datenschutzrichtlinie für Polizei und Justiz weiter.

Einige der Prüm-Vorschriften über die technischen Spezifikationen von Abfragen, Sicherheitsmaßnahmen und Kommunikation seien aber "veraltet", meint die Kommission. Wissenschaft und Technik hätten sich auf diesem Feld in den vergangenen zehn Jahren erheblich weiterentwickelt. Unterschiedliche nationale Vorschriften und Verfahren für das weitere Vorgehen bei einem "Treffer" könnten ferner "zu erheblichen Verzögerungen beim Informationsaustausch führen".

Vorbereitet hat die Kommission diesen Schritt schon länger, indem sie etwa beim Beratungs- und Dienstleistungshaus Deloitte eine Machbarkeitsstudie für ein erweitertes Prüm-Verfahren in Auftrag gab. Die Experten rieten dazu, den Vertrag auf "neue Datenkategorien" auszudehnen. Der Ministerrat setzte parallel "Fokusgruppen" zum europaweiten Austausch von Gesichtsbildern ein, die aus Brüssel eine halbe Million Euro erhielten. Aus Deutschland war das Bundeskriminalamt (BKA) beteiligt. Die Verordnung muss das EU-Parlament und den Rat noch passieren.

Kritiker bezeichneten das Vorhaben schon damals als hochproblematisch. Mitgliedsländer könnten das System etwa nutzen, um gezielt politische Gegner zu verfolgen. Durch die geplante zusätzliche Automatisierung würden "wichtige verfahrenstechnische und gerichtliche Schutzmaßnahmen" ausdrücklich aufgehoben, warnt nun die Bürgerrechtsorganisation European Digital Rights (EDRi). Prüm II berge auch die Gefahr zu verstärkter Diskriminierung, da die Polizei bestimmte ethnische und marginalisierte Bevölkerungsgruppen öfters kontrolliere. Jede Gesichtsdatenbank erhöhe das Risiko einer biometrischen Massenüberwachung. Oft würden in solchen Registern viele Unschuldige gespeichert.

Mit einer Richtlinie will die Kommission zudem gewährleisten, dass Polizeibeamten in einem Mitgliedstaat unter denselben Bedingungen der gleiche Zugang zu Informationen gewährt wird wie ihren Kollegen vor Ort. Es sollen rund um die Uhr besetzte zentrale Kontaktstellen eingerichtet werden, um den Austausch über die Secure Information Exchange Network Application (SIENA) von Europol zu beschleunigen. Dazu kommt der Entwurf für eine Ratsempfehlung für erweiterte operative Einsätze etwa in Grenzgebieten zwischen EU-Ländern. Damit sollen etwa gemeinsame Polizeipatrouillen erleichtert und dazu "sichere Kommunikationssysteme" eingeführt werden.

(bme)