EU-Kommission will Deutschland wegen Telefon-Ortsnetzen verklagen
Telefonkunden fehlten ausreichende Möglichkeiten, sich bei Ortsgesprächen anderer Betreiber als der Telekom mittels einer dauerhaften Vorauswahl (Preselection) zu bedienen.
Nach dem Scheitern des Telekommunikationsgesetzes im Bundesrat plant die EU-Kommission eine Klage gegen Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Telefonkunden fehlten ausreichende Möglichkeiten, sich bei Ortsgesprächen anderer Betreiber als der Telekom mittels einer dauerhaften Vorauswahl (Preselection) zu bedienen. Das verlautete am Montag in Brüssel in Kommissionskreisen. Der Bundesrat hatte eine bereits vom Bundestag beschlossene Liberalisierung bei den Ortsgesprächen, etwa durch Call-by-Call auf der letzten Meile, erst einmal verhindert.
Die Kommission hatte bereits vor gut zwei Jahren erste rechtliche Schritte gegen Berlin wegen fehlender Betreiber-Vorauswahl bei Ortsgesprächen eingeleitet. Beobachter hielten es für unwahrscheinlich, dass die Klage-Entscheidung schon an diesem Mittwoch bei der nächsten Sitzung der EU-Kommission fallen könnte. Ein baldiger Beschluss sei aber zu erwarten. Offiziell wurde die Klageabsicht Brüssels nicht bestätigt. Der Sprecher von Industriekommissar Erkki Liikanen sagte, nach dem Bundesratsbeschluss habe sich eine neue Situation ergeben. Das geplante Gesetz habe den von Brüssel gerügten Missstand ändern wollen. Er erinnerte daran, dass ein EU-Gesetz die Betreiber-Vorauswahl schon vom Jahresbeginn 2000 an in den EU-Staaten vorgeschrieben habe.
Die Kommission habe im Juni 2000 gegen Deutschland und Großbritannien Verfahren wegen mutmaßlicher Verletzung des EU-Vertrages eingeleitet, sagte der Sprecher. "Das Ziel in diesem Bereich ist es, dass Kunden von Angeboten alternativer Anbieter für regionale und lokale Anrufe profitieren können." Bei dem Preselection-Verfahren bleibt der Anschluss zwar bei der Telekom, der Kunde telefoniert jedoch über einen anderen Anbieter.
Verfahren vor dem EuGH können sich Jahre hinziehen. Erst im Mai hatte die Kommission gegen die Deutsche Telekom ein Kartellverfahren eröffnet. Die Telekom steht im Verdacht, Konkurrenten mit überhöhten Preisen den Zugang zum Telefonortsnetz versperrt zu haben. (dpa) / (jk)