Mobilfunkfrequenzen: Monopolkommission bevorzugt die Auktion

Der Bundesregierung rät die Monopolkommission, Nutzungsrechte für Frequenzen nicht grundsätzlich zu verlängern. Ausnahmsweise könne es aber sinnvoll sein.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 5 Kommentare lesen

(Bild: Timofeev Vladimir/Shutterstock.com)

Lesezeit: 3 Min.

Bei den wertvollen Mobilfunkfrequenzen sollte eine Versteigerung das bevorzugte Vergabeverfahren bleiben, empfiehlt die Monopolkommission in ihrem aktuellen Sektorgutachten Telekommunikation. "Das Versteigerungsverfahren hat sich bewährt. Wir regen an, dass die Bundesnetzagentur dabei bleibt und wir den gesetzlichen Vorrang wieder einführen", sagte der Vorsitzende der Monopolkommission, Jürgen Kühling, am Donnerstag. Eine befristete Verlängerung unter Auflagen könne aber sinnvoll sein.

Ein Teil der Lizenzen für die begehrten "Flächenfrequenzen" im 800-Mhz-Band läuft 2025 aus. Die Bundesnetzagentur hält neben einer Auktion auch eine Verlängerung für möglich und prüft derzeit noch beide Optionen. "Wir sind offen für eine Auktion ebenso wie eine befristete und mit Auflagen versehene Verlängerung", sagte der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, bei der Vorstellung des Tätigkeitsberichts seiner Behörde am Donnerstag.

Die Netzbetreiber machen sich für eine unbürokratische Verlängerung stark. Sie verweisen dabei gerne auf die hohen Investitionen, die für den Netzausbau nötig sind – und die Rolle, die das Spektrum gerade für den Ausbau in ländlichen Regionen spielt. Den Verlängerungswünschen der drei Netzbetreiber steht allerdings der vierte im Weg: Der Anbieter 1&1, der sich mit ein paar 2019 ersteigerten Frequenzen, einem Roaming-Vertrag mit Telefónica sowie Türmen von Vodafone anschickt, sein eigenes Netz aufzubauen.

Kühling warnt deshalb auch vor einem "Versperrungseffekt", den eine Verlängerung der Frequenzen für den vierten Netzbetreiber und Marktneuling haben könnte. Die neue Bundesregierung fordert der Vorsitzende der Monopolkommission klipp und klar auf, die erst kürzlich – auch auf erheblichen Druck der Netzbetreiber – aus dem Gesetz gestrichene Bevorzugung der Versteigerung wieder einzusetzen. Die ebenfalls diskutierte "negative Versteigerung", bei der die Wettbewerber in einer Art "Beauty Contest" mit Ausbauzusagen wetteifern, habe sich im Ausland nicht bewährt.

Die Monopolkommission hält es dennoch für sinnvoll, das Spektrum unter Auflagen und befristet zu verlängern, um die Laufzeiten der Nutzungsrechte mit denen anderer Frequenzen zu "synchronisieren". So könnten etwa die reichweitenstarken Frequenzen bei 700, 800 und 900 Mhz künftig zusammen vergeben werden. Damit wäre dann auch der zeitliche Rahmen für eine Verlängerung gesetzt: Die weiteren Nutzungsrechte in diesen und anderen Bändern laufen 2033 aus.

Sollte sich die Bundesnetzagentur für diesen Weg entscheiden, müsste sie aber mit einigen Auflagen für die Netzbetreiber dafür sorgen, dass der Neueinsteiger 1&1 Luft zum Atmen hat. "Für Null sollte es diese Frequenzverlängerung nicht geben", sagte Kühling und bringt eine Diensteabieterverpflichtung sowie das nationale Roaming ins Spiel. Telefónica Deutschland, Telekom und Vodafone wären damit gezwungen, 1&1 auf ihr Netz zu lassen oder Roaming-Abkommen zu schließen.

Die Bundesnetzagentur prüft derzeit noch alle Optionen und wertet das abgeschlossene Konsultationsverfahren aus. Dabei sei auch "immer die Frage Neueinsteiger und vierter Netzbetreiber" zu beachten, betonte Homann. Während in Branchenkreisen über einen Vorschlag noch vor Weihnachten spekuliert wird, dämpfte Homann die Erwartungen: "Das sind alles offene Fragen, der Sachverhalt ist noch nicht entscheidungsreif."

(vbr)