Urteil: Mobilfunkanlage in Wohngebiet genehmigungspflichtig

Mobilfunkantennen dürfen innerhalb eines Wohngebiets nicht ohne Baugenehmigung errichtet werden, entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg.

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Mobilfunkantennen dürfen innerhalb eines Wohngebiets nicht ohne Baugenehmigung errichtet werden. Das entschied der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss. In der Begründung heißt es, die Errichtung einer Mobilfunk-Basisstation eines gewerblichen Netzbetreibers auf und in einem bisher zu Wohnzwecken genutzten Gebäude sei eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung (Az.: 8 S 2748/01).

Bei einer Baukontrolle war festgestellt worden, dass auf einem Wohngebäude im Stuttgarter Westen mit Bauarbeiten zum Aufbau einer Mobilfunkanlage begonnen worden war. Das Gebäude liegt in einem Wohngebiet. Die Stadt Stuttgart ordnete gegenüber der Mobilfunkbetreiberin die Einstellung der Bauarbeiten an mit der Begründung, dass es sich um eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung handele, eine Genehmigung aber nicht vorliege. Die Mobilfunkbetreiberin war anderer Meinung. Nach erfolglosem Widerspruchsverfahren hatte sie beim Verwaltungsgericht Stuttgart gegen die Baueinstellungsverfügung geklagt.

Das Verwaltungsgericht und der VGH als nächste Instanz vertraten die Auffassung, der Charakter des bisher ausschließlich zum Wohnen dienenden Gebäudes werde verändert, eine gewerbliche Nutzung komme hinzu. Die Mobilfunknutzung sei nicht isoliert zu betrachten, sie nutze vielmehr die Höhe des Hauses aus, um die gewünschte Reichweite zu erzielen.

Erst kürzlich hatte das Verwaltungsgericht Hannover entschieden, dass Mobilfunkstationen nicht ohne eine Baugenehmigung aufgestellt werden dürfen -- im Unterschied zum genehmigungsfreien Bau von Antennenanlagen sei das Errichten von Basisstationen und Sendemasten genehmigungspflichtig. (anw)