Hintergrund: Warum das E-Rezept noch warten muss

Mit dem Jahreswechsel wollte man das E-Rezept bundesweit einführen und das Papierrezept ersetzen. Wegen holpriger Testläufe ist aber eine Schonfrist nötig.

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Lesezeit: 11 Min.
Von
  • Dr. Christina Czeschik
Inhaltsverzeichnis

Das elektronische Rezept (E-Rezept) soll Patienten die Beschaffung von Medikamenten erleichtern und ihnen zeitraubende Wege in die Arztpraxis ersparen – Mediziner können Rezepte künftig auch im Rahmen von Videosprechstunden verschreiben.

Ab 1. Januar sollte das E-Rezept eigentlich bundesweit zur Pflicht in allen medizinischen Einrichtungen werden, kurz vor Weihnachten wurde der Start jedoch verschoben: Die im Dezember begonnene ausgedehnte bundesweite Testphase wird bis auf Weiteres fortgeführt. Auf einen gemeinsamen festen Starttermin möchte man sich nicht mehr festlegen. Stattdessen spricht das BMG nun von einem Rollout-Verfahren.

Wenn es dann kommt, ersetzt das E-Rezept die bekannten rosa Rezepte, im GKV-Jargon auch als Muster 16 bezeichnet. Bisher verschrieben Mediziner Medikamente zulasten der GKV auf diesen Papierrezepten im DIN-A6-Format und unterzeichneten darauf von Hand. Patienten erhielten die Medikamente in der Apotheke gegen Vorlage des Papierrezepts. Mit dem E-Rezept wird die Verschreibung elektronisch per Smartphone übermittelt.