Kartellverfahren: Google bessert News Showcase nach

Im Kartellverfahren gegen das Google News Showcase hat der US-Konzern Maßnahmen vorgeschlagen, um wettbewerbsrechtliche Bedenken auszuräumen.

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(Bild: Photo Kozyr/Shutterstock.com)

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Im Juni leitete das Bundeskartellamt auf Beschwerde der Verwertungsgesellschaft Corint Media hin gegen Google ein Verfahren zur kartellrechtlichen Prüfung des Google News Showcase ein. Der US-Konzern hat daraufhin mittlerweile Vorschläge gemacht und teils bereits Schritte ergriffen, um wettbewerbsrechtliche Bedenken der Bonner Behörde auszuräumen.

Google habe zeitnah auf die Vorwürfe der Wettbewerbsbehinderung reagiert, erklärte der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, am Mittwoch: "Die Einbindung der Showcase-Inhalte in die allgemeine Suche ist nicht mehr geplant." Die Bedingungen für eine Teilnahme an Google News Showcase sollten zudem die Verlage nicht behindern, das vom Bundestag noch einmal verschärfte allgemeine Leistungsschutzrecht geltend zu machen.

In Googles "Schaufenster" haben Presseverlage die Möglichkeit, ausgewählte Inhalte zu präsentieren. Diese Mini-Nachrichtenticker werden aktuell in Google News und Discover angezeigt. Laut dem Kartellamt hat der US-Konzern einige der umstrittenen Verhaltensweisen bereits geändert und sich bereit erklärt, verbleibende Bedenken auch hinsichtlich der Verträge auszuräumen. Insbesondere soll eine klare Trennlinie zwischen den Showcase-Vereinbarungen und den laufenden Verhandlungen zwischen Google und den Verlagen zur Vergütung des Leistungsschutzrechts gezogen werden.

Um sicherzustellen, dass diese Schritte wirksam sind, sei das Kartellamt auf die Einschätzung der betroffenen Marktteilnehmer angewiesen, sagte Mundt. Angesichts der "teils sehr unterschiedlichen Interessenlage der Verlage" führen die Wettbewerbshüter nun "eine breitere Konsultation in der Branche" durch. Parallel zu den laufenden Prüfungen "behalten wir die Verhandlungen zur Vergütung des Leistungsschutzrechts genau im Blick", unterstrich Mundt.

Die Behörde prüft in ihrem Verfahren unter anderem, wie die Bedingungen für den Zugang zu Google News Showcase ausgestaltet sind und ob ein diskriminierungsfreier Zugang für die Presseverlage gewährleistet ist. Dabei hat es vor allem die zugrunde liegenden Vertragsbedingungen im Blick.

Google hat dazu gerade mitgeteilt, mit weiteren Verlagen Verträge abgeschlossen zu haben. Dazu gehören die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (FAZ), die Verlagsgruppe Madsack, die "Hamburger Morgenpost", die Redaktion Correctiv, die "taz", IDG Communications Media, Extent Media (Eurogamer) sowie der Herausgeber der lokalen "Prenzlauer Berg Nachrichten". Das Unternehmen hat nach eigenen Angaben inzwischen Lizenzverträge für fast 60 Publikationen in Deutschland abgeschlossen. Zu den ersten Unterzeichnern zählten "Spiegel", "Zeit", "Handelsblatt", "Tagesspiegel" & Co.

(vbr)