Download-Tool: Musikindustrie verklagt Host-Provider von Youtube-DL

Drei große Musiklabels werfen Uberspace vor, die Seite youtube-dl.org zu hosten und so zu Urheberrechtsverletzungen im großen Stil beizutragen.

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(Bild: deepadesigns/Shutterstock.com)

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Der jahrelange Streit über das Open-Source-Projekt Youtube-DL hat sich auf eine neue Ebene verlagert. Die deutschen Ableger der drei großen internationalen Labels Universal Music, Warner Music Group und Sony Entertainment haben den Mainzer Provider Uberspace verklagt, weil er die Webseite https://youtube-dl.org hostet. Diese dient eigentlich nur als eine Art Visitenkarte für die Programmbibliothek und verweist auf die Projektseite bei GitHub.

Youtube-DL ist eine Softwarebibliothek, die verschiedene Funktionen für andere Programme zur Verfügung stellt, kann aber auch per Kommandozeile direkt genutzt werden. Damit können Videos oder deren Audiospur von Youtube oder anderen Videoportalen heruntergeladen werden. Auch Journalisten und Aktivisten nutzen Software oder Webseiten, die auf YouTube-DL aufbauen, um nachrichtlich relevante Videos zu archivieren und so möglichen Löschaufforderungen von Regierungen, Strafverfolgungsbehörden und Rechteinhabern zuvorzukommen.

Die Kanzlei Rasch Rechtanwälte verklagt Pasche im Namen der Mandanten Mia, Wincent Weiss und Robin Schulz daher wegen "Mittäterschaft, Gehilfen- sowie Störerhaftung". Die Plattenfirmen der drei Künstler werfen Uberspace-Chef Jonas Pasche laut einem Bericht von Netzpolitik.org vor, Nutzern Zugang zu Youtube-DL zu ermöglichen. Der Beklagte trage damit wesentlich dazu bei, dass Anwender sich Inhalte herunterladen können, die nicht für einen Download bestimmt seien. Für den Download würden zudem "wirksame technische Schutzmaßnahmen" umgangen. Außerdem nehme Uberspace Zahlungen für das Open-Source-Projekt entgegen.

Kanzleichef Clemens Rasch, der bereits vielfach für die Musikindustrie tätig geworden ist, hatte Pasche im September 2020 zunächst eine Abmahnung geschickt, wonach dieser eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben sollte. Der Unternehmer wies diese über seinen Anwalt umgehend als völlig unberechtigt zurück. Er hob hervor, dass der Download von YouTube-Inhalten – auch nach Ansicht des Bundesjustizministerium – in der Regel zulässig sei, sofern dafür kein Kopierschutz umgangen werden müsse und es sich nicht um ein offensichtlich rechtswidrig hergestelltes Video handle.

YouTube implementiere keine technischen Maßnahmen, die ein Herunterladen urheberrechtlich geschützter Inhalte verhindern soll, ist der Erwiderung zu entnehmen. Die Mandanten setzten ebenfalls auf keinen technischen Schutz per Digitalem Rechtekontrollmanagement (DRM). Aus Sicht eines verständigen YouTube-Nutzers dürfte das nach einer freundlichen Einladung zur Privatkopie klingen. Diese Option werde über entsprechende Gebühren der Verwertungsgesellschaft Gema abgegolten. Die Download-Links auf youtube-dl.org sorgten ferner lediglich "für einen Redirect zur eigentlichen Download-Quelle" auf GitHub.

Trotz dieser Gegenargumente gleicht die Klageschrift laut dem Bericht weitgehend der Abmahnung. Pasches Anwalt vermute, dass "mit der Klage eine Art Grundsatzurteil erreicht" werden soll. Komme die Industrie damit durch, könnte das Host-Anbietern auch dann eine Handlungspflicht auferlegen, wenn die behauptete Rechtswidrigkeit beanstandeter Inhalte juristisch umstritten ist. Grundsätzlich gelten für Provider die Haftungsprivilegien aus der E-Commerce-Richtlinie. Hoster sind demnach erst verantwortlich, wenn sie auf rechtswidrige Inhalte hingewiesen werden. Eine allgemeine Überwachungspflicht besteht nicht.

Ob Youtube-DL Urheberrechtsverstöße erleichtert, ist seit Jahren Gegenstand heftiger Auseinandersetzungen. Der Verband der US-Musikindustrie (RIAA) hatte die Python-Bibliothek im Herbst 2020 auf Basis des Digital Millennium Copyright Act (DMCA) zunächst auf GitHub sperren lassen. Nach lautstarken Protesten stellte die von Microsoft betriebene Plattform das Verzeichnis wenig später aber wieder her. Sie begründete dies damit, dass die Software nach Einschätzung der eigenen Juristen nicht gegen den DMCA verstoße.

Uberspace will die Sache nun offenbar durchfechten. Der Streitwert liegt bei 100.000 Euro, was das Verfahren nicht günstig macht. Die Youtube-DL-Entwickler schreiben dazu auf der umstrittenen Webseite: Der Hoster habe bereits "tausende Euro für seine Rechtsverteidigung ausgegeben".

(vbr)