Regierung will kurzfristige Kündigungen von Strom- und Gasverträgen unterbinden

Viele Kunden von Billigstromanbietern sind in die Ersatzversorgung gefallen und müssen dort mehr bezahlen als Bestandskunden. Das will die Regierung ändern.

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(Bild: heise online / anw)

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Die Bundesregierung will Verbraucher und Verbraucherinnen vor unkalkulierbaren Energiepreissprüngen schützen. Dafür will sie das Energiewirtschaftsgesetz ändern, um zukünftig kurzfristige Kündigungen von Strom- und Gasverträgen durch Billiganbieter sowie Preissprünge zu verhindern. Die Gesetzesänderung soll vor Ostern im Bundeskabinett landen und bis zum Sommer im Bundestag, bestätigte ein Sprecher des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundeswirtschaftsministerium, Oliver Krischer (Grüne) gegenüber heise online.

Die Bundesregierung will sich für einheitliche Tarife in der Grundversorgung einsetzen, damit Neukunden nicht teilweise ein Vielfaches im Vergleich zu den Bestandskunden bezahlen müssen. "Gesplittete Grundversorgungstarife sind am Ende nur ein unnötiges Beschäftigungsprogramm für Gerichte, was wir vermeiden wollen", sagte Krischer laut dpa.

Die massiv ansteigenden Preise für Strom und Erdgas haben den Energiemarkt in Turbulenzen gebracht. Billigstromanbieter stellten von heute auf morgen die Lieferung ein, hunderttausende betroffene Haushalte fallen damit in die Ersatzversorgung zurück. Bei vielen Grundversorgern gelten diese gesplitteten Tarife, also unterschiedliche Konditionen für Neu- und Bestandskunden. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat daher die Versorger Rheinenergie, die Stadtwerke Gütersloh und die Wuppertaler WSW Energie & Wasser AG abgemahnt.

Diese Preisspaltung sei unzulässig, sagte der Vorsitzende der Monopolkommission, der Kartellrechtsexperte Professor Jürgen Kühling, berichtet das ZDF. "Sie geben Anlass zur Sorge. Wenn man sieht, dass zum Teil Preisaufschläge bis zu 185 Prozent auf die vergleichbaren Preise gemacht werden, dann stellt man sich schon die Frage, ob hier nicht Preishöhenmissbräuche vorliegen", sagte Kühling.

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Bereits im vergangenen Jahr waren die Energiepreise auf Rekordwerte gestiegen. Das bringt Billiganbieter wie zum Beispiel Stromio in Nöte, sie können oder wollen ihre Kundschaft nicht mehr beliefern. Bei dieser fällt dann nicht die Versorgung aus, die Grundversorger der jeweiligen Kommune springen ein; zunächst für drei Monate als "Ersatzversorgung", danach folgt ein Wechsel in die Grundversorgung, wenn die Kundschaft sich nicht bereits einen anderen Anbieter gesucht hat.

Die Energiepreise waren kürzlich auch Thema eines EU-Treffens der Energieminister und -ministerinnen. Dort hieß es, "jeder Verbraucher soll die Möglichkeit erhalten, je nach seiner Situation individuell über das am besten geeignete Lieferangebot und die jeweilige Risikobelastung entscheiden zu können". Zugleich solle gewährleistet werden, dass die Verbraucher über die damit verbundenen Risiken und Chancen informiert werden.

(anw)