Erstes EU-Abkommen fĂĽr Telearbeit

Europäische Dachverbände von Gewerkschaften und Unternehmervereiniguntgen einigen sich auf Konditionen für die Arbeit von zu Hause aus.

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  • dpa

Vertreter von europäischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden haben in Brüssel eine Rahmenvereinbarung über die Telearbeit unterzeichnet. Der Vertrag liefert eine Definition für den Begriff Telearbeit und soll auf EU-Ebene gemeinsame Grundbedingungen für sie schaffen. Arbeitgeber werden unter anderem verpflichtet, für eine angemessene technische Ausstattung ihrer Tele-Arbeitnehmer zu sorgen und den Arbeitsschutz zu beachten.

Als Telearbeit wird nach diesem Text die Erledigung von Aufgaben verstanden, die zwar auch innerhalb des Betriebs erfolgen könnte, jedoch mit Hilfe von Kommunikationstechniken außerhalb der Firmenräume erfolgt.

Innerhalb der jeweils geltenden Gesetze und Tarifverträge sollen Tele-Arbeiter ihre Arbeitszeit selbst organisieren können. Ihnen soll nicht mehr Arbeit zugemutet werden als Arbeitnehmern innerhalb der Betriebsgebäude. Grundsätzlich soll es Arbeitnehmern wie Arbeitgebern frei stehen, sich für oder gegen Telearbeit zu entscheiden. Der Übergang zur Telearbeit darf die betriebliche Stellung eines Arbeitnehmers nicht verändern.

Die EU-Kommissarin für Beschäftigung und Soziales, Anna Diamantopoulou, bezeichnete die Vereinbarung als einen Meilenstein. Dies sei die erste europäische Vereinbarung, die von den Sozialpartnern selbst umgesetzt werde und nicht durch EU-Gesetze, so Diamantopoulou. (dpa) / (tol)