Nach 12 Jahren: EU-Gericht erklärt EU-Milliardenstrafe gegen Intel für nichtig

2009 hatte die Europäische Kommission ihre bis dahin höchste Geldstrafe gegen Intel verhängt. 12 Jahre später erklärt das EU-Gericht die nun für nichtig.

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(Bild: Sundry Photography/Shutterstock.com)

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Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat eine vor zwölf Jahren von der EU-Kommission gegen Intel verhängte Strafe in Höhe von 1,06 Milliarden Euro für nichtig erklärt. In der damaligen Entscheidung hätten die EU-Wettbewerbshüter nicht ausreichend dargelegt, wie sich Intels Rabatte für Hardwarehersteller oder -händler negativ auf den Wettbewerb auswirkten, teilte das EuG mit. Anstatt lediglich davon auszugehen, hätte die Kommission solche Effekte nachweisen müssen (Fall Nr. T-286/09P RENV, Intel/EU-Kommission).

Die EU-Kommission hatte im Mai 2009 eine Milliardenstrafe gegen Intel verhängt. Der US-Konzern soll zwischen 2002 und 2007 die vier "strategisch wichtigen Computerhersteller" Dell, Lenovo, Hewlett-Packard und NEC mit Rabatten dazu bewegt haben, Intel-Chips zu kaufen und nicht welche von AMD. Zahlungen an die Media-Saturn-Holding (Media-Markt und Saturn) seien unter der Bedingung geflossen, dass dort ausschließlich Computer mit x86-Prozessoren verkauft werden.

Intel war gegen die Entscheidung der Kommission vor Gericht gegangen. Das EuG hatte Intels Einspruch im Juni 2014 zunächst abgewiesen und die Strafe bestätigt. In der Berufung beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) hatte Intel dann mehr Erfolg. Der EuGH wertete die unterlassene Berücksichtigung von Intels Einwänden bei der Beurteilung der Rabatte als Rechtsfehler und verwies den Fall September 2017 zur Neubeurteilung an den EuG zurück.

Das EuG kommt in der zweiten Runde nun zu dem Schluss, dass die Kommission die Auswirkungen der Rabatte auf den Wettbewerb nicht ausreichend geprüft und Intels Einwände dabei nicht berücksichtigt hat. Die Kommission habe "damit rechtlich nicht hinreichend dargetan, dass die streitigen Rabatte möglicherweise oder wahrscheinlich wettbewerbswidrige Wirkungen gehabt hätten", teilte das EuG am Mittwoch mit und "erklärt die angefochtene Entscheidung daher insoweit für nichtig".

Weiter erklärt das EuG, dass es die "nicht in der Lage ist, zu bestimmen, welcher Betrag der Geldbuße" auf den für rechtsfehlerhaft erklärten Teil der Kommissionsentscheidung entfällt. Deshalb erklärt das Gericht "den Artikel der angefochtenen Entscheidung, mit dem gegen Intel wegen der festgestellten Zuwiderhandlung eine Geldbuße in Höhe von 1,06 Milliarden Euro verhängt wird, in vollem Umfang für nichtig".

Gegen die Entscheidung können erneut Rechtsmittel beim EuGH eingelegt werden. Die EU-Kommission will das Urteil zunächst prüfen und dann über das weitere Vorgehen beraten. (mho)