Recht auf "schnelles" Internet: Verbraucherschützer wollen 30 MBit/s

Die Verbraucherzentralen forderten zunächst 50 MBit/s für den erweiterten Universaldienst, jetzt halten sie einen niedrigeren Kompromiss für verkraftbar.

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VDSL-Kabelverweiger Berlin

VDSL-Kabelverweiger der Telekom in Berlin

(Bild: heise online/vbr)

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Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hat seine Erwartungen an das neue Recht auf "schnelles" Internet heruntergeschraubt und hält eine Mindestbandbreite von 30 MBit/s für einen "aus Verbrauchersicht verkraftbaren Kompromiss". Ursprünglich hatten sich die Verbraucherschützer für mindestens 50 MBit/s ausgesprochen. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat unterdessen noch tiefer gestapelt.

Die Bundesnetzagentur muss den Anspruch für den erweiterten Universaldienst, der mit der Anfang Dezember in Kraft getretenen Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) verknüpft ist, bis 1. Juni in einer Rechtsverordnung konkretisieren. Die Behörde legte dazu im Dezember einen Vorschlag vor, der eine Downloadrate von mindestens 10 MBit/s, eine Upload-Geschwindigkeit von mindestens 1,3 MBit/s und eine Latenz von maximal 150 Millisekunden vorsieht.

Damit blieb die Regulierungsbehörde hinter den Erwartungen des Bundestags zurück. Die Abgeordneten hatten beschlossen, dass das Recht auf schnelles Internet einen Anschluss garantieren sollte, der reguläre Homeoffice-Anwendungen, Anrufe und Videocalls sowie die Nutzungsmöglichkeit sozialer Medien ermöglicht. Diese Leistung dürfte auch ihnen zufolge zunächst "durch ein 30-Mbit-Produkt erreicht" werden.

Der BNetzA lagen nach eigenen Angaben keine belastbaren Daten vor, welche Bandbreiten hierzulande durchschnittlich tatsächlich genutzt werden. Als Basis der Einschätzung bezog sie daher auch eine Befragung von Internetanbietern nach vertraglich festgelegten minimalen Anschlussgeschwindigkeiten mit ein. Diese könnten ein solches Kriterium aber selbst festlegen, moniert der vzbv. Es wundere daher nicht, dass die genutzte Mindestbandbreite entsprechend gering ausfalle. Es müssten dringend objektive Daten erhoben werden. Die vorliegenden Zahlen dürften nicht als Abwägungskriterium herangezogen werden.

"Dass üblicherweise mehrere Personen in einem Haushalt leben und häufig gleichzeitig das Internet nutzen, wurde nicht einkalkuliert", moniert vzbv-Referentin Susanne Blohm. In der Stellungnahme der Verbraucherschützer heißt es dazu: Um Parallelnutzungsszenarien in einem Heim sowie unterschiedlichen Standards bei der Hard- und Software-Ausstattung von Verbrauchern gerecht zu werden, sollten die Parameter Down- und Uploadgeschwindigkeit "mindestens um den Faktor 2, entsprechend der durchschnittlichen Haushaltsgröße in Deutschland, erhöht werden".

Der vzbv kritisiert zudem, dass die von der Bundesregierung in die TKG-Novelle eingefügte Klausel, wonach die von mindestens 80 Prozent der Verbraucher genutzte Mindestbandbandbreite als Anforderung für die qualitative Ausgestaltung des Universaldienstes herangezogen wird, auf einem Kriterienkatalog des europäischen Kommunikationsausschusses (COCOM) von 2011 beruhe. Dieser orientierte sich an der "veralteten Universaldienstrichtlinie von 2002".

Auch der Verband der Ingenieure für Kommunikation (IfKom) hält die Vorschläge der Regulierungsbehörde für die Mindest-Datenübertragungsraten für unzureichend. Er drängt auf 25 MBit/s im Download und im Upload auf 5 MBit/s. Sich nur auf Übertragungswerte für Einpersonen-Haushalte zu stützen, sei realitätsfern. Damit sei eine uneingeschränkte soziale und wirtschaftliche Teilhabe der Verbraucher nicht möglich.

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Der bisherige vzbv-Vorstand Klaus Müller, der an die Spitze der Regulierungsbehörde wechselt, warb bisher immer dafür, dass diese "dringend in der geplanten Rechtsverordnung eine ehrgeizige Mindestbandbreite festlegen" solle. Der Verband der Konkurrenten der Deutschen Telekom, VATM, appellierte nun jüngst an ihn, in seiner neuen Position "nicht Diskussionen um eine Minimalversorgung der Bevölkerung beim Breitband und die Frage nach ein paar Megabit mehr oder weniger in den Fokus zu rücken". Wichtiger sei "die schnellstmögliche Versorgung mit Gigabit" in einem fairen Wettbewerb.

Den Verbänden der Netzbetreiber stößt das Recht auf schnelles Netz generell übel auf. Dieses sollte ihnen zufolge vorrangig durch den eigenwirtschaftlichen Ausbau und ergänzend staatliche Fördermaßnahmen verwirklicht werden. Sie halten den BNetzA-Vorschlag prinzipiell für angemessen.

(vbr)