Bundesrat will erweiterte Überwachung der Kommunikation

Verbindungsdaten sollen den Behörden in Echtzeit übermittelt werden, die sie unbegrenzt speichern dürften.

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Von
  • Florian Rötzer

Der Bundesrat hat heute den Gesetzentwurf "zur Verbesserung der Ermittlungsmaßnahmen wegen des Verdachts sexuellen Missbrauchs von Kindern", der vom Land Niedersachsen eingebracht wurde, mit der Mehrheit der Union-geführten Länder angenommen. Damit wird die Überwachung der Telekommunikation und des Internet nun auch "bei Verdacht von Straftaten des sexuellen Missbrauchs von Kindern und des Verbreitens (Kinder-)pornografischer Schriften" möglich. Erweitert wurde auch die Verwendung des IMSI-Catchers, sodass damit der Standort von Mobiltelefonen auch für Fahndungszwecke ermittelt werden kann.

Nach Empfehlung des Innenausschusses wurde im Zusammenhang damit eine Entschließung zur neuen Telekommunikations-Überwachungsverordnung verabschiedet. Gefordert werden vom Bundesrat ergänzende Regelungen. So sollen auch DSL-Verbindungen überwacht werden können und Internetprovider sollen verpflichtet werden, "Verbindungs- und Kommunikationsdaten den zuständigen Behörden zeitgleich automatisch zu übermitteln". Auch die Einwähldaten von Mobiltelefonen sollen in Echtzeit den Behörden übermittelt werden. Überdies sollen alle Telefon-, Mobilfunk-, SMS- und Internetverbindungsdaten auf unbegrenzte Zeit gespeichert werden können. Auf die Daten könnten nach der Vorstellung der Bundesratsmehrheit dann nicht nur Polizeibehörden, sondern auch die Geheimdienste (Verfassungschutz, BND und MAD) nach Belieben zugreifen. Der Gesetzesentwurf geht nun an die Bundesregierung, die ihn innerhalb von sechs Wochen an den Bundestag weiterleiten muss.

Im Vorfeld der heutigen Beratung im Bundestag hatten sich bereits Datenschützer schockiert über die nun beschlossenen Maßnahmen gezeigt. Sie kritisierten teilweise ungewöhnlich scharf "die Saboteure am Grundrecht auf unbeobachtete Kommunikation", die "den Datenschutz für Internet und Telekommunikation fast vollkommen auszuhebeln". Kurz vor der Beratung hatte der Internet-Beauftragte der SPD-Bundestagsfraktion, Jörg Tauss, noch über den Entwurf gewettert, den er "Stoibers Stasi-Gesetz" nannte: "Sind Sie Kinderpornograf(in)? Nein? Das ist gut so -- hilft Ihnen aber leider nicht." Mit dieser recht schroffen Einleitung versuchte Tauss in einer Mitteilung, die Tagespresse auf die Ausweitung der Überwachungsmöglichkeiten bei der digitalen Kommunikation aufmerksam zu machen. Er vergaß dabei allerdings zu erwähnen, dass das Land Niedersachsen, in dem die SPD alleine die Regierung stellt, den Antrag für den Gesetzentwurf in den Bundesrat einbrachte.

Siehe auch

sowie die weitere Berichterstattung über die Reatkionen auf den Bundesratsbeschluss: (fr)