Gericht: 0190er-Opfer muss nicht zahlen

In einem jetzt bekannt gewordenen Urteil weist das Amtsgericht Freiburg eine Telekom-Klage wegen 0190er-Forderungen ab.

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Von
  • Tim Gerber

Erstmals hat ein deutsches Gericht festgestellt, dass bei unbeabsichtigter Installation eines 0190er-Dialers auf dem Familien-PC kein Vertrag zustande kommt und die Gebührenforderungen daher unberechtigt sind. Über 2500 Mark verlangte die Telekom von einem Online-Kunden für die Internet-Einwahl via 0190er-Nummer. Normalerweise hatte er nachweislich einen T-Online-Zugang benutzt, bis ein als "Gratis-Download" angepriesenes Programm einen Dialer als Standard-Einwahl installierte. Unwissentlich hatte der Beklagte und seine Familie über Wochen darüber ihre EMails abgerufen.

Besonders bemerkenswert an dem noch nicht rechtskräftigen Urteil (vom 11.06.2002, Az 11 C 4381/01) ist die Beweiswürdigung. Danach konnte der Beklagte vor allem anhand seiner vorherigen Einzelverbindungsnachweise glaubhaft machen, dass er normalerweise seinen T-Online-Zugang für typische Verbindungen zum Abrufen seiner Emails benutzt hatte. Der Umstand, dass sich das Einwahlprogramm ohne Wissen des Benutzers als Standard-Verbindung ins Betriebssystem eintrug, führt nach Ansicht des Richters dazu, dass es für die dadurch zustande kommenden Verbindungen an einer Vertragsgrundlage fehlt. Es bestehe auch nicht von vornherein eine Pflicht des PC-Benutzers, seine Installation vor solchen Vorgängen zu schützen und regelmäßig zu überprüfen.

Man kann nur hoffen, dass dieses lebensnahe Urteil des Freiburger Amtsrichter vor den höheren Instanzen Bestand haben wird und dass sich diese Sicht auf den 0190er-Wahn in der Rechtsprechung durchsetzt. (tig)