Gericht: Bank muss Schaden nach Phishing-Angriff nicht voll ersetzen

Eine Bank muss nach einem Phishing-Fall nicht 20.000 Euro ersetzen. Die Klägerin habe fahrlässig gehandelt, meint das Gericht, das sich dabei in Neuland wähnte.

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(Bild: Stokkete/Shutterstock.com)

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Eine Frau in Bayern ist vor Gericht mit ihrer Forderung gescheitert, von ihrer Bank den vollen finanziellen Schaden nach einem Phishing-Angriff in Höhe von gut 20.000 Euro ersetzt zu bekommen. Das Landgericht München II meinte, sie habe fahrlässig gehandelt und schlug einen Vergleich vor, heißt es in einem Zeitungsbericht. Die Klägerin hatte nach der Attacke auf ihr Konto sowie die Konten ihres Ehemanns und Sohnes die Bank aufgefordert, ihr das verlorene Geld zurückzuzahlen, die Bank lehnte ab.

Bislang habe es deutschlandweit keine öffentlichen Urteile in vergleichbaren Fällen gegeben, meinte das Gericht. Es handele sich hier um eine Einzelfallentscheidung, höhere Instanzen könnten durchaus anders entscheiden, zitiert die Süddeutsche Zeitung den Richter des Landgerichts.

Kriminelle hatten vermutlich mit Malware Zugangsdaten der Klägerin abgefangen. Dann habe sie eine Phishing-Mail erhalten, in der sie bei einem "e-Tan Verfahren" willkommen geheißen wurde. Sie solle sich auf einer bestimmten Website freischalten. Etwas später habe die Klägerin von der Bank selbst ein Schreiben mit Zugangsdaten erhalten, die auch die Warnung enthielt, den Code nicht telefonisch weiterzugeben, nicht aber eine Warnung, sich nicht auf einer gefälschten Webseite einzuloggen. Die Klägerin loggte sich mit dem echten Code auf der gefälschten Webseite ein, die Täter konnten Beträge abheben; vom 19-jährigen Sohn mehr als 12.000 Euro.

Die Phishing-Mail enthalte mehrere Rechtschreibfehler, zudem hätte die Kundin stutzig werden sollen, als sie innerhalb einer kurzen Zeit zwei Schreiben erhalten habe, die voneinander deutliche Abweichungen aufgewiesen hätten, brachte der Richter vor. Den von ihm vorgeschlagenen Vergleich, dass die Bank dem Sohn des Klägers – den keine Schuld treffe – 6500 Euro überweise, lehnte die Bank ab, sie schlug 2000 Euro vor. Sollte die Klägerin das Angebot ablehnen, mit dem sie 90 Prozent tragen müsste, will das Landgericht im März entscheiden.

(anw)