Bayerns Gesundheitsminister: Datenschutz-Diskussion lähmt eHealth-Fortschritt

Auf dem Augsburger eHealth-Kongress forderte Klaus Holetschek für die elektronische Patientenakte (ePA) eine konsequente Umstellung vom Opt-In hin zum Opt-Out.

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Telemedizin kommt in Deutschland weiter nur schleppend voran

Staastminister Klaus Holetschek (CSU).

(Bild: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege)

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Das geplante Gesundheitsdatennutzungsgesetz soll eine Forschungsdateninfrastruktur schaffen, die eine wissenschaftliche Nutzung der Daten ermöglicht. Die "Medizin der Zukunft" dürfe sich nicht mit "Kleindiskussionen" aufhalten und müsse heraus aus der "lähmenden Diskussion" um den Datenschutz, sagte Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek auf dem ersten Bayerischen eHealth-Kongress am Mittwoch in Augsburg.

Die Digitalisierung im Gesundheitssystem soll die Versorgung des Patienten insbesondere bei Diagnose- und Therapiemethoden sowie bei Operationen verbessern. Zugleich soll sie Ärzten einen schnellen und sicheren Informationsaustausch ermöglichen. Aktuell gäbe es noch "viel Zettelwirtschaft beim Arzt, in der Pflege und in Krankenhäusern", mahnte Holetschek.

Auch eine Verknüpfung von Wissenschaft und Wirtschaft befürwortet bayerische Staatsminister für Gesundheit und Pflege. Zwar sei die Souveränität der Nutzer wichtig, dennoch müssten Gesundheitsdaten in anonymisierter und pseudonymisierter Form der Forschung zur Verfügung stehen, sagte Holetschek. "Geschäfte mit den Daten" müssten aber strikt verboten sein, mahnte der Bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU), der den eHealth-Kongress eröffnete.

Bayern will selbst als "Digital Hub" Vorreiter werden und "nach vorne marschieren", sagte Holetschek. Man wolle nicht mehr "nur noch in Bedenken verharren". Künftig soll es eine Health-Cloud für Bayern geben. Gründe, warum Bayern doch nicht mehr als Testregion für das E-Rezept fungiert, nannten die Politiker nicht.

Für die elektronische Patientenakte (ePA) und die Organspende fordert Holetschek die Umstellung auf ein Opt-Out-Verfahren. "Das beste Werkzeug bringt nichts, wenn es ungenutzt herumliegt", sagte der Staatsminister und kritisierte, dass Überregulierung den Fortschritt unnötig ausbremse. Bei einem Opt-Out-Verfahren müssten Versicherte dem Anlegen einer digitalen Patientenakte und der Organspende aktiv widersprechen.

Bayern wolle mit aller Kraft am Gesundheitsdatennutzungsgesetz arbeiten. Anstelle von Karl Lauterbach wurde Sabine Dittmar, Staatssekretärin des Bundesgesundheitsministeriums (BMG), zum Kongress geschickt. Sie plädierte ebenfalls für ein Opt-Out-Verfahren, damit Versicherte und Leistungserbringer "schnellstmöglich von der ePA profitieren" können.

Dass die ePA 2.0 mit nur rund 500.000 Akten derzeit noch wenig genutzt werde, hält Sabine Dittmar (SPD) für "nicht zufriedenstellend". In Frankreich, Österreich und Spanien funktioniere das besser. Derzeit werde geprüft, wie sich die ePA zu einer Datenplattform entwickeln kann. Der Zugriff auf die Daten solle "effizienter" gestaltet werden. Version 2.5 der ePA wird für den 1. Januar 2023 erwartet. Für Version 2.5 ist die umstrittene Datenfreigabe zu Forschungszwecken sowie die Einbindung von Daten aus digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGAs) geplant.

Ende 2023 soll dann die Version 3.0 kommen, für die der elektronische Medikationsplan (eMP) und die elektronische Patientenkurzakte (ePKA) geplant ist. In letzterer befindet sich der Notfalldatensatz (NFD) und der Datensatz mit persönlichen Erklärungen (DPE) des Versicherten. Bisher sind diese Daten als Notfalldatenmanagement (NFDM) zusammengefasst.

Die Gesundheitsdaten müssten den Behandelnden schneller zur Verfügung stehen, mahnte Dittmar. In dieser Hinsicht sei noch viel zu tun, aber mit dem Auf- und Ausbau der Telematikinfrastruktur (TI) für eine "sichere digitale Kommunikation" seien die Weichen bereits gestellt. Neben Akteuren wie Praxen, Kliniken und Apotheken sollen künftig auch Hebammen und die Pflege an die TI angeschlossen werden. Das Notfalldatenmanagement, den Medikationsplan und den KIM-Dienst – Kommunikation im Medizinwesen – bezeichnete Dittmar als erste nutzbringende Anwendungen.

Mit dem E-Rezept verabschiede man sich endgültig von der "Zettelwirtschaft" und stelle auf ein "modernes" Verfahren um, sagte Dittmar. Zum 1. September 2022 sei "endlich die erste Stufe des Rollouts des E-Rezepts" erreicht. Die Regionen Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein gelten als Vorreiter. Unabhängig davon sind Apotheken Dittmar zufolge ab dem 1. September bundesweit in der Lage, das E-Rezept anzunehmen.

Damit Daten für die Forschung und Entwicklung genutzt werden können, habe die Bundesregierung bereits entsprechende Maßnahmen eingeleitet. Die Daten aus der ePA sollen "freiwillig und datenschutzkonform über das Forschungsdatenzentrum Gesundheit zur Verfügung stehen". Nur bei qualitativ hochwertigen und repräsentativen Daten könne von den Möglichkeiten der Forschung profitiert und Behandlungen "revolutioniert" werden – für Trainingsdaten, zum Testen und zur Evaluation von Algorithmen im Gesundheitswesen.

Die Verfügbarkeit von Daten soll durch den Aufbau einer dezentralen Forschungsdateninfrastruktur und dem geplanten Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) verbessert werden. Neben einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe Digitalisierung ist zudem eine Arbeitsgruppe zum Thema Datenschutz in Planung. In Zukunft soll es außerdem nicht nur eine nationale und föderale, sondern auch eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit, insbesondere für die Erforschung seltener Krankheiten geben. Dafür würden europäische Test- und Trainingsdaten benötigt, sagte Dittmar und begrüßte den geplanten europäischen Gesundheitsdatenraum (EHDS).

Sowohl für die Primär- als auch für die Sekundärdaten forderte Dittmar offene und standardisierte Schnittstellen. Für diesen Zweck ist im vergangenen Jahr eine Koordinierungsstelle für Interoperabilität bei der Gematik aufgebaut worden – bisher bestehe noch ein Mangel an geeigneten Datenstandards. Für den Austausch von Gesundheitsdaten mit unterschiedlichen Primärsystemen arbeitet die Gematik derzeit an einem Standard, den informationstechnischen Systemen in Krankenhäusern (ISiK).

In die Förderung des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) fließen bereits 800 Millionen Euro bis 2026. Ein Ziel sei es, die Interoperabilität auf verschiedenen Ebenen sicherzustellen und erforderliche Schnittstellen für das Meldewesen unter eingehaltenen Standards zu schaffen. Gleiches gelte für das ebenfalls 2020 beschlossene Krankenhauszukunftsgesetz, das auch die Digitalisierung im Gesundheitswesen voranbringen soll. Beides sei wichtig für ein "interoperables Ökosystem". Abschließend betonte Dittmar erneut, dass "die Maßnahmen zur Weiterentwicklung [...] allesamt keinen Selbstzweck" hätten und ausschließlich einer modernen Gesundheitsversorgung dienen würden.

Der bayerische Landesdatenschutzbeauftragte Thomas Petri äußerte sich hingegen kritisch gegenüber einem ersten Entwurf für einen gemeinsamen Gesundheitsdatenraum. Nach Vorstellung der Kommission sollen Gesundheitsdienstleister wie Ärzte die Daten, die sie von Patienten bekommen haben, "einer bei den EU-Mitgliedsstaaten eingerichteten Zugangsstelle für Gesundheitsdaten zur Verfügung stellen". Dies sei in einem Umfang der Fall, der "bei Weitem den Rahmen der Primärnutzung übersteigt".

Bei der Primärnutzung werden Daten in direktem Zusammenhang mit einer erbrachten Gesundheitsdienstleistung erhoben und verarbeitet – dieser Verwendung können Nutzer in der Regel widersprechen. Bei der Sekundärnutzung ist die Nutzung von Gesundheitsdaten außerhalb einer Gesundheitsdienstleistung gemeint, etwa beim öffentlichen Gesundheitsdienst oder bei der Forschung.

Nach Ansicht von Petri ginge es dabei nicht nur um die ePA, sondern um "sehr viel mehr Daten". Sobald jemand Daten für Sekundärzwecke verwenden wolle, müsse einen Antrag bei der Zugangsstelle gestellt werden. Anschließend werde geprüft, in welcher Form – pseudonymisiert oder anonymisiert – der Antragsteller die Daten erhält. Petri kritisierte, dass Patientenrechte im Rahmen dieser Art der Datenweitergabe nicht existieren und auch nicht vorgesehen sind. Zwar bleibe die Datenschutzgrundverordnung auf diese Weise "unbeschadet", allerdings würden die Daten durch eine ausnahmslose Verpflichtung zur Übermittlung und Bereitstellung selbiger dennoch weitergegeben.

Dieser Verpflichtung zur Weitergabe hochsensibler Daten unterliegen Kliniken oder große Praxen, ohne dass Patienten ein Mitspracherecht haben. Dies sei "grundrechtlich extrem bedenklich" und widerspräche dem Artikel 8 der Charta der Grundrechte der EU, der jedem ein Recht auf den Schutz seiner personenbezogenen Daten zusichert. In diesem Zusammenhang forderte er die Weiterentwicklung der Rolle von Patienten und Patientinnen im Rahmen der Primärnutzung. Ohne Vertrauen der Bürger in die Infrastruktur und Mitbestimmungsrechte könne das Thema eHealth niemals erfolgreich auf den Weg gebracht werden.

Um den rechtlichen Rahmen zu schaffen, sei nach Ansicht von Ulrich Gassner von der Universität Augsburg ein Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) erforderlich, dass die verschiedene Akteure wie Forschung, Versicherungen und Versicherte, Kliniken oder zivilgesellschaftliche Organisationen einbindet.

In Zusammenhang mit einem befürchteten Missbrauch von Gesundheitsdaten führte Gassner die Klage der Gesellschaft für Freiheitsrechte auf. Diese richtete sich gegen eine Kernvorgabe des "Digitalen-Versorgungs-Gesetzes" (DVG), nach der die gesetzlichen Krankenkassen spätestens ab dem 1. Oktober sensible Gesundheitsdaten pseudonymisiert für Forschungszwecke und ohne Einstimmung der Bürger an den GKV-Spitzenverband übermitteln sollen. Zudem führte er Umsetzungsmöglichkeiten zum geplanten Opt-Out-Verfahren für die ePA auf, etwa niederschwellige Widerspruchsmöglichkeiten. Ebenso forderte auch der Ärztetag "adäquate, benutzerfreundliche Einwilligungsmodelle" für die Freigabe von Gesundheitsdaten.

(mack)