Richter lehnen Zwangsfilter für Bibliotheken in den USA ab

Öffentliche Bibliotheken in den USA dürfen nicht dazu verdonnert werden, die bei ihnen angebotenen Internetinhalte zu filtern.

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Öffentliche Bibliotheken in den USA dürfen nicht dazu verdonnert werden, die bei ihnen angebotenen Internetinhalte zu filtern. Der Federal Appeals Court in Philadelphia kippte damit den Children’s Internet Protection Act. Gegen das Gesetz hatten der Verband amerikanischer Bibliotheken und die American Civil Liberties Union zusammen mit weiteren Bürgerrechtsgruppen geklagt. Das Gesetz sah vor, dass ab dem 1. Juli staatliche Fördergelder für Bibliotheken und Schulen davon abhängen sollten, ob an öffentlichen Internet-Arbeitsplätzen Filtersoftware zum Schutz der Jugend eingesetzt wird.

Den Richtern geht das Gesetz zu weit. Filter könnten auch Inhalte blockieren, die vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sind. Sie folgten damit weitgehend den Argumenten der Klägeranwälte. Sie hatten ihre Klage damit begründet, dass illegale Inhalte technisch nicht von verfassungsrechtlich geschützten unterschieden werden könnten. Außerdem würden öffentliche Internetzugänge oft von Menschen genutzt, die keinen eigenen Computer besitzen. Diese hätten aber genau so ein Recht auf die gesamte Bandbreite der Informationen des Internet.

Die Richter hatten sich im April zwei Wochen lang die Standpunkte der Kläger und des US-Justizministeriums angehört. Vertreter des Ministeriums hatten die Meinung vertreten, dass Jugendliche vor dem "allgegenwärtigen Schmutz" im Internet geschützt werden müssten. Bibliotheken hätten die Pflicht, Internetinhalte so zu filtern, wie sie es bei gedruckten Publikationen bereits tun. Dem Justizministerium bleibt nun noch der Gang zum Obersten Gerichtshof der USA offen. (anw)