Kein Magenta-Monopol für Deutsche Telekom

Beim Versuch, die Hausfarbe Magenta gerichtlich aus der Werbung anderer Unternehmen herauszuzwingen, hat die Deutsche Telekom erneut eine Niederlage eingesteckt.

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Der sprichwörtliche "rosa Riese" würde die charakteristische Hausfarbe Magenta offenbar am liebsten komplett für sich reservieren. Dass dies nicht möglich ist, hat nun auch das Landgericht Köln der Deutschen Telekom ins Stammbuch geschrieben, indem es einem Widerspruch der Münchner Telefongesellschaft StarCom gegen eine einstweilige Verfügung stattgab, die einige Wochen zuvor ergangen war.

Die Münchner hatten im Februar eine Abmahnung der Telekom erhalten, weil sie das bewusste reine Rosarot in Werbeprospekten benutzt hatten. Mit dem Argument, die Farbe erscheine dabei aber nicht als Kennzeichen, wies StarCom die Abmahnung zurück: Der Schutz einer Farbe als Bildmarke könne nur die kennzeichenmäßige, nicht aber die allgemein gestaltende Verwendung betreffen. Immerhin stellt Magenta ja eine der vier Grundfarben im klassischen Farbdruck dar, aus denen alle anderen Farben zusammengesetzt werden. Auf diese Weise legt sie sich besonders nahe, wenn man eine reine Farbe zum kontrastreichen Absetzen nutzen will. Die Juristen des T-Konzerns konnten jedoch tatsächlich eine einstweilige Verfügung erwirken, die nun allerdings von den Kölner Richtern kassiert wurde.

Bereits im letzten Sommer hatte die Telekom versucht, dem mittlerweile insolventen Online-Medienhändler "My Favorite Book" die Verwendung magentafarbener Flächen in Anzeigen oder auf Websites verbieten zu lassen, und war im März 2002 mit diesem Ansinnen vor Gericht gescheitert. (psz)