Etappensieg für Atomkraft-Gegner im Domain-Streit

Im Rechtsstreit um die Domain castor.de hat das Landgericht Essen die Klage der Gesellschaft für Nuklear-Service mbH (GNS) abgewiesen.

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  • Wolfgang Stieler

Im Rechtsstreit um die Domain castor.de hat das Landgericht Essen die Klage der Gesellschaft für Nuklear-Service mbH (GNS) abgewiesen. Die GNS klagt gegen eine Gruppe von Atomkraft-Gegnern, die über die Domain castor.de Informationen über Atomtransporte verbreiten. Das Urteil vom 23. Mai ist nach Auskunft des Anwalts der Beklagten, Meison Amer, jetzt den Prozessparteien zugestellt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig -- die GNS gab allerdings noch keine Stellungsnahme zu der Frage ab, ob sie in Berufung geht.

Die GNS klagt gegen die Gruppe Domain castor.de Aldebaran Daten- und Kommunikationssysteme GmbH. Diese vertritt eine private Gruppe von Atomkraft-Gegnern, auf die die Domain castor.de seit April 1997 eingetragen ist. Die GNS beruft sich in der Klage darauf, dass sie die Inhaberin der Marke Castor sei. Die GNS sei wegen der "überragenden Bekanntheit und Berühmtheit ihrer Marke" berechtigt, der Verwendung einer gleichen oder ähnlichen Bezeichnung durch die Castorgegner entgegenzutreten. Sie befürchtet, durch die Homepage der AKW-Gegner in ein "negatives Licht" gerückt zu werden.

Nach Auskunft des Anwaltes der Beklagten sieht das Gericht allerdings keine markenrechtlichen Ansprüche aus den Paragraphen 14 und 15 des Markengesetzes, weil die AKW-Gegner die Domain nicht "im geschäftlichen Verkehr" nutzen. Namensrechtliche Ansprüche nach Paragraph 12 des BGB liegen demnach ebenfalls nicht vor, weil "Castor" kein Namensbestandteil der Klägerin sei. Schließlich kann das Gericht auch keinen "Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb" anerkennen, weil es sich bei dem Begriff "Castor" nicht um eine "berühmte Marke" handele, die ohne weiteres mit der Klägerin in Zusammenhang gebracht werde. (wst)