Serienabmahnung mit einem Strohmann

Die jüngste Abmahnwelle könnte sich als Wirtschaftskrimi entpuppen. Vieles spricht dafür, dass man sich eines Strohmanns bediente, um Kasse zu machen.

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Von
  • Alexander Kleinjung

Seit die Neufassung des Teledienstgesetzes (TDG) seit Jahresbeginn deutlich erweiterte Angaben für die Impressen von geschäftlichen Webseiten verlangt, haben Abmahnungen angeblich unvollständiger Impressen Hochkonjunktur. Die jüngste Abmahnwelle könnte sich indes als Wirtschaftskrimi entpuppen. Vieles spricht dafür, dass man sich eines Strohmanns bediente, um Kasse zu machen.

In den letzten Wochen bekamen etwa 30 EDV-Firmen und Webhoster Post von der Augsburger Anwaltskanzlei Fahrenschon-Pichler. Im Auftrag eines Mandanten, der "ebenfalls in Ihrer gleichen Branche tätig" sei, wurden fehlende Angaben im Impressum bemängelt, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und rund 620 Euro Anwaltskosten gefordert. Die beiliegenden Vollmachten weisen Uwe Liedel aus Zwönitz als Mandant aus. Doch der ist bei der IHK Chemnitz nicht im EDV-Bereich, sondern als Handelsvertreter für Fahrzeugteile gemeldet. Von "gleicher Branche" oder direktem Wettbewerb kann also keine Rede sein.

Jutta U. Rosenbach von der Netzinitiative Abmahnungswelle.de, bei der sich einige der Abgemahnten gemeldet haben, fallen noch mehr Ungereimtheiten auf. So werden in den Abmahnungen die Angaben aufgelistet, die nach § 6 TDG auf einer Internetpräsenz anzugeben sind. Welche davon im konkreten Einzelfall fehlen sollen, dazu schweigt man sich jedoch aus und begnügt sich mit der Feststellung: "Dieser Informationspflicht sind Sie nicht nachgekommen."

Rosenbach sucht den Dialog mit dem Abmahnenden. Liedel habe freimütig erklärt, lediglich als Strohmann fungiert zu haben. Nicht er, sondern eine "Dame mit einer Computerfirma" stecke hinter den Abmahnungen. Das Motiv der Unbekannten: Sie habe selbst eine Abmahnung wegen eines unvollständigen Impressums erhalten und wollte sich revanchieren, ohne namentlich genannt zu werden.

Kristina Strecker von der IHK Chemnitz hält diese Version für durchaus glaubwürdig: "Wir gehen davon aus, dass der Auftraggeber der Abmahnungen in diesem Fall nur als Strohmann fungiert hat". Rechtsanwältin Jutta Fahrenschon-Pichler will zu der ganzen Affaire "keinen Kommentar" abgeben. Sie quittiert den Vorwurf, einen Strohmann als Mandanten vorgeschoben zu haben, mit einem knappen "Lächerlich".

Auch Uwe Liedel will lieber nichts mehr sagen. Er verweist pikanterweise auf Fahrenschon-Pichler, die ihn jetzt anwaltlich berate. Anwaltlichen Beistand könnten beide demnächst nötig haben. Da hinreichende Anhaltspunkte dafür vorhanden sind, dass es sich bei diesen Abmahnungen um versuchten Betrug handelt, wird sich bald auch der Staatsanwalt mit der Sache befassen müssen. (Alexander Kleinjung) / (anw)