30 Monate Haft für "Schlaufuchs" Harry T.
Mit dem heute ergangenen Urteil zog das Landgericht Berlin den Schlußstrich unter das langwierige Strafverfahren gegen den Geschäftsführer der vormaligen 'Schlaufuchs Ltd.'.
Mit dem heute ergangenen Urteil zog das Landgericht Berlin den Schlussstrich unter das langwierige Strafverfahren gegen den Geschäftsführer der vormaligen 'Schlaufuchs Ltd.'.
Mit der ‘Schlaufuchs Ltd.’, die ihren Firmensitz auf der vor England gelegenen Isle of Man hatte, betrieb der in Berlin ansässige Harry T. in den Jahren 1998 und 1999 einen schwunghaften Internet-Versandhandel für Computer und Zubehör: Die attraktiven Angebote lagen bis zu 20 Prozent unter den marktüblichen Preisen. Wer bestellte, erhielt per E-Mail die Zusicherung, "umgehend nach Zahlungseingang werden wir Ihren Auftrag ausführen“.
Nur kam bei vielen Käufern, die gegen Vorkasse geordert hatten, die bestellte Ware nie an. Stattdessen erhielten sie rüde E-Mails zur Antwort, wenn sie die Lieferung anmahnten, Fristen setzten oder den Rechtsweg ankündigten. Nachdem sich die Anzeigen geprellter Kunden häuften, bereitete die Berliner Staatsanwaltschaft im Dezember 1999 dem Spuk schließlich ein Ende. T., der seine Geschäfte auch unter den Namen Stefan Kaufmann, Carol Sterzinsky und Hary Rybak führte, kam wegen Verdunkelungsgefahr für fünf Monate in Untersuchungshaft; die Computeranlage, über die er seine Geschäfte abwickelte, wurde konfisziert.
Zum Strafprozeß, der jetzt vor dem Landgericht Berlin stattfand, war der 35-Jährige mit zwei Anwälten erschienen. Insgesamt 78 Straftaten warf ihm die Staatsanwaltschaft vor, davon 58 Betrugsfälle mit einer Gesamtschadenssumme von 150 000 DM. Nach dem Strafregisterauszug, den die Vorsitzende Richterin in der Hauptverhandlung vortrug, war T. bereits einschlägig aufgefallen, unter anderem wegen Diebstahls, versuchten Betruges und Computer-Betruges. Zu der Zeit, als er mit der ‘Schlaufuchs Ltd.’ noch auf Kundenfang ging, hatte ihn das Amtsgericht Tiergarten wegen Betruges mit einer ec-Karte zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt, die es zur Bewährung aussetzte. Ein Strafbefehl des AG Tiergarten wegen Computer-Sabotage, weil er am 10. September 1999 zwischen 0.40 Uhr und 1.15 Uhr ein Mail-Bombing mit 20 000 automatisch generierten E-Mails an die Adresse der PC-Welt gestartet hatte, war noch nicht rechtskräftig – dagegen hatte er Widerspruch eingelegt.
Der gesetzlich vorgesehene Strafrahmen für gewerblichen Betrug liegt zwischen sechs Monaten und zehn Jahren Freiheitsentzug. In der Pause nach der Zeugenanhörung des zweiten Geschädigten konnten die Anwälte des Angeklagten ihren Mandanten offenbar von der Aussichtslosigkeit seiner Lage überzeugen. Um seine Situation nicht zu verschlimmern, erklärte er, die Tatvorwürfe nicht mehr zu bestreiten und auch den Einspruch gegen den Strafbefehl des Amtsgerichts Tiergarten zurücknehmen zu wollen. Die Strafkammer wertete das Geständnis strafmindernd und war froh, dass dem Gericht eine monatelange Beweisaufnahme erspart blieb. Die Vorsitzende Richterin sah Anzeichen im Verhalten des Angeklagten, „sein Leben neu zu ordnen”. Es sei sehr unwahrscheinlich, hatte die Verteidigung zuvor ausgeführt, dass T. angesichts der zu erwartenden zivilrechtlichen Klagen seitens der Geschädigten alsbald wieder unternehmerisch tätig werde.
Nach der Verkündung gaben Staatsanwaltschaft und Verteidigung den Verzicht auf Einlegen eines Rechtsmittels gegen die Entscheidung zu Protokoll; das Urteil, zwei Jahre und sechs Monate Haft, ist damit rechtskräftig. Die Kosten des Verfahrens trägt der Angeklagte. Er hat nun die Chance, dass ihm nach 15 Monaten die Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt wird und er die Haft im offenen Vollzug verbüßen kann. Er möchte nämlich, hatte der Angeklagte in der Verhandlung erklärt, an einer Fortbildungsmaßnahme mit dem Abschluß als "Spezialist für Betriebs- und Netzsysteme" und möglicherweise als MCSE (Microsoft Certified Systems Engineer) teilnehmen. (Richard Sietmann)/ (cp)