Rechtsberatung per 0190-Nummer zulässig
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass per 0190-Rufnummer angebotene Anwaltsdienste nicht gegen das Rechtsberatungsgesetz verstoĂźen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Anwälte eine Rechtsberatung unter einer 0190-Rufnummer anbieten dürfen (Az.: I ZR 44/00 und 102/00). Die Betreiberin einer solchen Hotline war von einer Münchener Anwaltskanzlei und der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf verklagt worden. In der Vorinstanz hatten die Gerichte noch zu Gunsten der Kläger entschieden: Das Kammergericht Berlin hatte einen Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz gesehen, das Oberlandesgericht München hatte befunden, dass die zeittaktabhängige Abrechnung einen Verstoß gegen die Gebührenordnung für Rechtsanwälte darstelle.
Wer eine einfach gelagerte Rechtsfrage klären will, kann schnell und unkompliziert einen Anwalt zu Rate ziehen. Für eine kurze Beratung können laut Gebührenordnung je nach Streitwert recht hohe Beträge fällig werden, mit einem 0190-Gespräch fährt der Klient im Vergleich dazu oft günstiger. Der BGH äußerte jedoch auch Bedenken: Es bestehe das Risiko, dass der Ratsuchende nicht alle Fakten präsentiere und dass das gründliche Studium juristischer Implikationen zu kurz komme. Andererseits stellte das Gericht auch fest, dass der Bedarf an spontaner telefonischer Beratung gewachsen sei. Ein generelles Verbot sei nicht zu rechtfertigen. (uma)