Mehr Klarheit beim Online-Kauf

Nach dem Willen der Bundesregierung ändert sich die Auszeichnungspflicht für Preise. Internet-Shopanbieter müssen dann ihre Seiten umbauen.

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Von
  • Michael Kurzidim

Was gestern noch verboten war, soll morgen schon verbindliche Vorschrift werden. Gelten zurzeit Preisangaben mit der kleinen Zusatzinfo "inklusive Mehrwertsteuer" noch als unlautere Werbung, wenn der Zusatz "blickfangmäßig" verwendet wurde, kann die Sache ab Anfang nächsten Jahres schon ganz anders aussehen. Verkehrte Welt: Passiert der Gesetzesvorschlag der Bundesregierung den Bundesrat, dann riskieren Unternehmer ab dem ersten Januar 2003 ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro, wenn sie mit Preisen ohne den Zusatz "inklusive Mehrwertsteuer" werben. Liefert der Shop spesenfrei, dann soll das Unternehmen außerdem zu einem entsprechenden Hinweis "liefer- und versandkostenfrei" verpflichtet werden.

Davon unbenommen schreibt bereits das heutige Recht Händlern vor, gegenüber Verbrauchern ausschließlich Bruttopreisen zu verwenden -- bislang ohne Mehrwertsteuer-Schildchen. Die neue Auszeichnungspflicht würde sich auf den klassischen Versandhandel, den Vertrieb von Waren über das Internet und das Teleshopping erstrecken. (ku)