Micropayment-System der Telekom unter Beschuss

Firstgate läßt der Telekom-Tochter T-Pay per einstweiliger Verfügung untersagen, Micropayment-Beträge über die Telefonrechnung einzuziehen.

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Von
  • Holger Bleich

Der Micropayment-Anbieter Firstgate legt sich mit der Deutschen Telekom an: Per einstweiliger Verfügung, die am heutigen Montagmittag zugestellt wurde und heise online vorliegt, ließ die Firma dem Bonner Konzern vom Landgericht Frankfurt untersagen, das Internet-Bezahlsystem T-Pay in seiner jetzigen Form zu betreiben. T-Pay ermöglicht es Websurfern, kleine Abrechnungsbeträge per Telekom-Telefonrechnung zu bezahlen. Die Firstgate Internet AG sieht darin einen klaren Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht, da ihr und anderen deutschen Micropayment-Anbietern diese Möglichkeit von der Telekom verweigert würde.

Die Telekom verlangt bei der Anmeldung zu T-Pay lediglich Name, E-Mail-Adresse, Festnetz-Telefonnummer und Telekom-Kundennummer. Anhand dieser Informationen kann sie durch Zugriff auf die Kunden-Stammdaten aus dem Festnetz-Vertrag überprüfen, ob der Kunde zahlungswillig ist. Damit hat sie einen Vorteil gegenüber den Mitbewerbern am Micropayment-Markt -- diese müssen, wenn sie sich gegen zahlungsunwillige Kunden schützen wollen, bei der Erstregistrierung mehr Daten verlangen und aufwendige Bonitätsprüfungen durchführen.

"Da findet gerade ein knallharter Verdrängungsprozess durch die Telekom statt", sagte Firstgate-Chef Norbert Stangl. Die Existenz von Firstgate und anderen Dienstleistern sei bedroht. Die Telekom verwende bei T-Pay Daten, die sie nicht im Leistungswettbewerb erworben habe. "Wir haben in der Vergangenheit bei der Telekom angefragt, ob wir über die Telefonrechnung der Kunden abrechnen dürfen und sind dabei abgeblitzt." Stangl plädiert dafür, dass die Telekom allen Micropayment-Dienstleistern diese Möglichkeit gewähren sollte.

Ob die Telekom-Tochter T-Pay die Bezahlung über die Telefonrechnung wie von den Richtern gefordert sofort unterbinden wird, ist noch offen. Gegenüber heise online konnte Telekomsprecher Peter Kespohl den Eingang der einstweiligen Verfügung noch nicht bestätigen. Es ist zu erwarten, dass die Rechtsabteilung des Bonner Konzerns umgehend Widerspruch einlegen wird und dass es folglich in nächster Zeit zu einer mündlichen Verhandlung in der Sache vor dem Frankfurter Landgericht kommen wird. (hob)