Schärfere Regeln fürs Telefonieren im Auto
Ab Dienstag gelten europaweit strengere Vorschriften für Handy-Freisprecheinrichtungen im Auto.
Ab morgen gelten europaweit strengere Vorschriften für Handy-Freisprecheinrichtungen im Auto. Danach dürfen künftig nur noch Einrichtungen verkauft werden, die auf elektromagnetische Verträglichkeit mit der empfindlichen Bordelektronik vieler PKWs getestet wurden und ein "e"-Prüfzeichen besitzen. Für die Nutzung neuer Geräte ohne Prüfzeichen drohen Bußgelder oder der Verlust des Versicherungsschutzes. Vor dem 1. Oktober gekaufte Anlagen ohne "e"-Zeichen dürfen weiter verwendet werden.
Auto-Freisprecheinrichtungen müssen mindestens fünf Kriterien erfüllen: Das Handy muß in einer gesicherten Halterung befestigt und an einer Außenantenne angeschlossen sein, das Autoradio sollte automatisch stumm schalten, Telefongespräche in normaler Lautstärke ermöglichen und das neue Prüfzeichen aufweisen.
Die zugrunde liegende EU-Richtlinie gibt es bereits seit 1996, jedoch galt bislang eine Übergangsfrist. Wenn sich neben dem CE-Prüfsiegel auch eine Kennzeichnung nach dem Muster "e1-" gefolgt von einer Ziffer befindet, erfüllt die Freisprecheinrichtung schon die strengeren Regeln der Richtlinie, die auch für andere Geräte gilt, die über den Zigarettenanzünder-Anschluss versorgt werden, so etwa 12-Volt-Ladegeräte, Notebooks oder CD-Player.
Wer beim Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung in einem Auto mit laufendem Motor erwischt wird, muss seit April 2001 mit einem Bußgeld von 30 Euro rechnen. Wer mit dem Handy am Ohr in einen Unfall verwickelt wird, verliert wegen grober Fahrlässigkeit darüber hinaus alle Ansprüche gegenüber der Versicherung. (rop)