eBay ändert Geschäftsbedingungen: Update
Die Neufassung der allgemeinen eBay-Geschäftsbedingungen, die am 4. Juli gültig wird, birgt einige Fußangeln.
In der vergangenen Nacht hat eBay seine Kunden per E-Mail darüber informiert, dass der Online-Auktionator zum vierten Juli seine allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ändert. In den zahlreichen Änderungen verstecken sich auch einige Stolperfallen. So verpflichtet eBay Unternehmen jetzt, Kunden "über das gesetzliche Widerrufsrecht zu belehren und dem Verbraucher die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen zu erteilen" (§ 6.5). Noch Anfang des Jahres war eBay der Meinung, dass die ins Bürgerliche Gesetzbuch aufgenommenen Regelungen zum Fernabsatz, insbesondere das Widerrufsrecht, nicht für via eBay getätigte Versteigerungen gelten (siehe dazu c't 3/2002, S. 76).
Aber auch für Endverbraucher ergeben sich einige weit reichende Neuerungen. So behält sich das Auktionshaus vor, ein Nutzerkonto zu sperren, wenn der Nutzer "wiederholt negative Bewertungen erhalten hat und die Sperrung zur Wahrung der Interessen der anderen Marktteilnehmer geboten ist". eBay verbietet zukünftig außerdem die verbreitete Gepflogenheit unter Verkäufern, Transaktionsgebühren dem Käufer aufzuerlegen (§ 6.7).
eBay weicht die Datenschutzbestimmungen auf und erlaubt auch ausländischen eBay-Töchtern Zugriff auf die Kundendaten deutscher Nutzer. Besonders verunsichert viele Nutzer ein Passus aus § 2.4 der AGB, demzufolge "Kooperationspartner" von eBay für "Zusatzdienste" Zugriff auf die Passwörter von Kunden erhalten können sollen. Auf Anfrage von heise online, wie dies zu verstehen ist, antwortete eBay, dass das Online-Auktionshaus für die Zukunft die Einführung "zusätzlicher ergänzender Dienste auf dem eBay-Marktplatz plant, die von dritten Unternehmen selbständig angeboten werden. Jedes eBay-Mitglied wird individuell entscheiden können, ob es einen solchen zusätzlichen Dienst eines dritten Unternehmens in Anspruch nehmen möchte und wird - sofern dies erforderlich ist - das Passwort selbstverständlich selbst dem dritten Unternehmen mitteilen." Angaben zu der Art der Zusatzdienste könne eBay noch nicht machen. Details zu Neuerungen auf dem eBay-Marktplatz würden erst bekannt gegeben, wenn diese auch tatsächlich umgesetzt sind.
Es empfiehlt sich für alle eBay-Kunden, einen Blick in die zahlreichen Änderungen zu werfen. eBay hat die AGB sowie die Datenschutzrichtlinien in den alten und neuen Versionen auf seiner Homepage zum Vergleich nebeneinandergestellt und dabei gestrichene und hinzugekommene Passagen farblich markiert. (jo)