DaimlerChrysler wirbt mit Datenschutz

DaimlerChrysler will seine Kunden nicht nur mit "premium cars" und "premium services" bedienen, sondern auch mit "premium privacy".

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  • Monika Ermert

DaimlerChrysler will seine Kunden nicht nur mit "premium cars" und "premium services" bedienen, sondern auch mit "premium privacy". Den integrierten Datenschutz verstehe man als Wettbewerbsvorteil, sagte Manfred Gentz, Vorstandsmitglied für Finanzen, Controlling und Datenschutz in einem Pressegespräch in Stuttgart. Demnächst will der Konzern, der 1977 den ersten Datenschutzbeauftragten in einer deutschen Firma berufen hat, seinen Kunden einen Selbstverpflichtungskatalog vorstellen, der konzernweit, also auch in den USA, gelten soll.

Bei rund 370.000 Mitarbeitern und mehr als 20 Millionen Kunden weltweit gibt es eine Menge schützenswerter, personenbezogener Daten. Unterschiedlichen Standards an den verschiedenen Standorten zwangen den Konzern zum Handeln. "Entsprechend der EU-Datenschutzrichtlinie dürfen Daten nur dann in Drittstaaten weitergegeben werden, wenn dort ein 'ausreichendes Schutzniveau' vorhanden ist", erläuterte der oberste Konzernbeauftragte für den Datenschutz, Alfred Büllesbach. Seit drei Jahren wurde daher intensiv an einer Selbstverpflichtung für den Gesamtkonzern gearbeitet. Bei den Kollegen in den USA habe man viel Überzeugungsarbeit leisten müssen, sagte Gentz gegenüber heise online. Inzwischen sei die Botschaft angekommen, "dass man trotz Datenschutz auch noch Geschäfte machen kann", meinte Gentz.

Die Verhaltensrichtlinien, die jetzt zur Unterschrift beim Vorstandsvorsitzenden liegen, sehen unter anderem die Bestellung von Privacy-Koordinatoren an den verschiedenen Konzernstandorten vor, die wie die Datenschutzbeauftragten in Deutschland Projekte auf die Datenschutzverträglichkeit hin überprüfen oder aber im Missbrauchsfall tätig werden. "In einer europäischen Niederlassung wurde gerade kürzlich ein Mitarbeiter fristlos entlassen, weil er Kundendaten weitergegeben hatte", sagte Büllesbach. Bei der Webnutzung im Unternehmen fährt man einen recht rigiden Kurs und empfiehlt Mitarbeitern, möglichst auf private E-Mails vom Arbeitsplatz aus zu verzichten. Als privat gekennzeichnete E-Mails der Mitarbeiter würden allerdings als solche respektiert. Für den Mitarbeiterdatenschutz wird es parallel zum Kundendatenschutz eine eigene Verhaltensrichtlinie geben. Ob diese schon erfülle, was das lange vom Bundesgesetzgeber versprochene Arbeitnehmerschutzgesetz einmal regeln will, könne man jetzt nicht sagen, sagte Büllesbach.

Als besonders wichtige Aufgabe des Konzerndatenschutzes bezeichnete Büllesbach die Einschaltung der Privacy-Koordinatoren bei allen neuen Projekten. Schon in der Entwicklung sollte auf die Datenschutzverträglichkeit geachtet werden. Datenschutzprobleme entstehen etwa mit der zunehmenden telematischen Ausstattung der Fahrzeuge, etwa dem Einsatz von GPS-Navigatoren. Grundsätzlich können Bewegungsprofile für ein Fahrzeug erstellt werden, so Gentz, noch gebe es allerdings keine gesetzliche Regelung dazu im Stil der Telekommunikationsüberwachung. Per Navigator eingespeicherte Routen würden beispielweise derzeit in den Fahrzeugen nicht gespeichert, auch wenn dies technisch möglich sei. Dies könnte sich aber ändern. "Technisch könnten wir vieles machen, wir hoffen aber, dass nicht alles gemacht wird, was technisch möglich ist."

Tatsächlich hätten die Datenschützer nach den Terrorattacken vom 11. September eine schleichende Zunahme von Überwachung zu konstatieren, sagte Büllesbach. Unternehmen stünden hier im Konflikt zwischen Sicherheit und Freiheit, allerdings "für Wirtschaftsprozesse brauchen wir Freiheitsprozesse". Sonst nützt auch der beste Werbespruch nichts. (Monika Ermert) / (jk)