Sachsen-Anhalt-Domain bleibt vorerst Sex-Portal

Die WIPO hat die vom Land Sachsen-Anhalt beantragte Herausgabe der Domain sachsen-anhalt.com abgelehnt.

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Die Domain-Schiedsstelle der World Intellectual Property Organization (WIPO) hat es in einer jetzt bekannt gewordenen Entscheidung abgelehnt, dem Land Sachsen-Anhalt die Netzimmobilie www.sachsen-anhalt.com zu übertragen. Auf der Seite sind nun wieder "sexy" Links auf das im Lande anscheinend blühende "horizontale Gewerbe" mit Nachtclubs, Erotik-Shops, Bordellen und 0190-Telefonangeboten verzeichnet. Das Innenministerium Sachsen-Anhalts, das sich bei der WIPO um die Herausgabe der Domain bemüht hatte, muss mit dem Schiedsspruch eine peinliche Schlappe hinnehmen: Es hatte "vergessen", den Vermittlern in Genf den Besitz einschlägiger Markenzeichenrechte rund um "Sachsen-Anhalt" nachzuweisen.

Der Streit um die begehrte Landesdomain dauert bereits über anderthalb Jahre. Die Hallenser Multimedia-Agentur celly.de hatte dort im Winter 2001 eine pikante Variante der "Gelben Seiten" für die regionale Porno-Industrie aufgebaut. Das Magdeburger Innenministerium erhob daraufhin "amtlichen" Anspruch auf die Adresse mit dem Landesnamen und wandte sich im März 2002 an die internationale Mediationsstelle der WIPO. Dort schien zunächst alles gut zu laufen für die Regierung. Zumindest verkündete das Innenministerium Anfang Mai erfreut, dass "ein erster Entscheid" aus Genf "die Abschaltung der Erotik Website beinhaltet". Tatsächlich war das Sex-Portal zu dieser Zeit vorübergehend nicht erreichbar. Damals ging man in Magdeburg "davon aus, dass eine endgültige Entscheidung in den nächsten vier Wochen erfolgt und bei positivem Ausgang dann die Internet-Domain www.sachsen-anhalt.com wieder dem Land zur Verfügung steht."

Die Schiedsrichter sahen laut der jetzt vorliegenden Begründung ihres Spruchs zwar ein, dass mit der umstrittenen Webadresse Schindluder getrieben wurde. So erkannten sie klar, dass der inzwischen in das WHOIS-Register eingetragene "Besitzer" der Domain, der Tunesier Skander Bouhaouala, ein Strohmann ist und mit dem Sex-Portal nichts zu tun hat. Der Angeklagte selbst hatte nur zurück geschrieben, dass er "nichts von dem Server und der Domain-Geschichte" wisse und dass wohl jemand irrtümlich seine Identität benutzt habe. Die WIPO-Beauftragten gehen daher von einer falschen Kontaktangabe aus.

Trotzdem, so schreiben sie in ihrer Erläuterung, reiche eine böswillige Übernahme der Domain allein nicht aus, um einen Transfer zu rechtfertigen: "Ein Kläger muss auch nachweisen, dass er Markenzeichen-Rechte für die Domain besitzt, die sich der Cyber-Squatter angeeignet hat." Anders als in den einschlägigen Fällen barcelona.com oder manchesterairport.com, wo die Rechtsanwälte der Kläger genau dies nachgewiesen hätten, könne man daher nichts für das Land Sachsen-Anhalt tun.

Dem Magdeburger Innenministerium steht nun noch der normale Gerichtsweg offen, wozu die Klage am Standort der Dotcom-Verzeichnisdatenbank in den USA eingereicht werden müsste. Trösten können sich die abgewiesenen "Domain-Herren" höchstens mit der Erinnerung an den Fall heidelberg.net: Auch da hatte die Stadt am Neckar es versäumt, Trademarks am Stadtnamen nachzuweisen, sodass die Firma Media Factory die Site behalten durfte. (Stefan Krempl) / (anw)