Selbsthilfemaßnahme für die Unterhaltungsindustrie gegen Tauschbörsen

Der Gesetzentwurf zur Bekämpfung von Piraterie in Tauschbörsen wurde nun offiziell in das US-Repräsentantenhaus eingebracht.

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Von
  • Florian Rötzer

Der demokratische Abgeordnete Howard Berman aus Kalifornien hat zusammen mit einigen Kollegen den bereits Ende Juni angekündigten Gesetzesentwurf zur Bekämpfung der P2P-Piraterie in das US-Repräsentantenhaus eingebracht.

Das Gesetz würde es Copyright-Eignern, wozu große Medienkonzerne ebenso gehören wie etwa einzelne Musiker, erlauben, auf eigene Faust mit entsprechenden technischen Mitteln den Tausch von Dateien auf dezentralen Peer-to-Peer-Netzwerken wie Gnutella oder Kazaa zu unterbrechen oder zu stören. Allerdings darf dabei nicht in andere Computersysteme eingedrungen, diese oder Daten auf ihnen beschädigt, Viren ausgeschickt oder eine ganze Tauschbörse lahmgelegt werden: Keine Lizenz zum Cracken also, aber womöglich für DoS-Angriffe.

Ein solches Vorhaben müsste eine Woche vor Ausführung beim Staatsanwalt mit Nennung der technischen Mittel angegeben werden, die benutzt werden sollen. Dabei stehen aber nicht die Tauschbörsen selbst im Visier der Angriffe, sondern einzelne Nutzer, die copyright-geschützte Werke anbieten, zeigen oder reproduzieren. Für die Betroffenen der Angriffe ist vorgesehen, dass sie auf Anfrage den Grund des Angriffs erfahren müssen. Sie können bei einem ungerechtfertigten Angriff eine Schadensersatzforderung erst dann stellen, wenn der Schaden mehr als 250 US-Dollar beträgt.

Berman versichert, er sei persönlich ein Freund von P2P-Netzwerken, aber sie dürften nicht der Piraterie dienen: "Während für die P2P-Technologie weiter frei neue und leistungsfähigere Distributionsverfahren entwickelt werden können, die das Piraterieproblem verstärken, sind die Copyright-Besitzer nicht gleichermaßen frei, technische Antworten herzustellen. Das ist nicht fair." Berman betont, dass das Gesetz sich nicht gegen Tauschwerke selbst richte, sondern nur gegen den nicht genehmigten Austausch copyright-geschützer Werke.

Allerdings werden dabei vermutlich der AOL Instant Messenger (AIM), der MSN Messenger und Yahoo Messenger nicht von Angriffen betroffen sein, die ebenfalls auch den Tausch von Dateien erlauben. So hat sich etwa die Association of Competitive Technology, der unter anderem auch Microsoft angehört, für das Gesetz ausgesprochen, wie Wired berichtet, solange Instant Messaging davon ausgenommen wird.

Mehr dazu in Telepolis: (fr)