Google: Sippenhaft für DSL-Nutzer

Google hat DSL-Nutzern der Provider T-Online und 1&1 den Zugang zum Suchdienst gesperrt - weil jemand aus dem gleichen IP-Strang einen verbotenen Abfrage-Bot benutzte.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 387 Kommentare lesen
Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Eckhard Paul

Die Betreiber der beliebten Web-Suchmaschine Google haben seit dem gestrigen Freitagabend zahlreichen DSL-Teilnehmern, die über T-Online und 1&1 aufs Internet zugreifen, die Nutzung des Suchdienstes verwehrt. Die verdutzten Websurfer bekommen auf ihre Abfragen statt der erwarteten Fundstellen eine Fehlermeldung "403: Forbidden" und dazu eine freundlich formulierte Nachricht zu sehen, der zufolge die Sperre durch die missbräuchliche Verwendung der Suchmaschine durch einen sogenannten Abfrage-Bot ausgelöst worden sei. Die Google-Nutzungsbedingungen untersagen die Verwendung solcher Programme oder Scripts, die den Suchdienst durch automatisierte Anfragen penetrieren.

Das Pikante daran ist, dass Google den Empfängern dieser Standardnachricht keineswegs vorwirft, selbst einen entsprechenden Bot auf die Suchmaschine losgelassen zu haben. Vielmehr heißt es: "We are not accusing you personally of having violated our Terms of Service; you are most likely an innocent victim of someone else's bad behavior here." Man könne den oder die tatsächlichen Übeltäter nur leider nicht punktgenau dingfest machen, daher habe man, wie es heißt, eine gewisse Anzahl von Teilnehmern des betreffenden Zugangsproviders von der Nutzung des Suchdienstes aussperren müssen.

Die Maßnahme hat bereits breiten Unmut geschürt. Wie viele Nutzer betroffen sind, ist noch unklar. Alle Meldungen gesperrter Nutzer betreffen den IP-Bereich 80.131.XX.XXX. Sicher scheint, dass ISDN-Anwender weiterhin problemlos auf Google zugreifen können.

Darüber, wann die Sperre wieder aufgehoben wird, macht der Suchdienstbetreiber bislang keine Angaben. Der betroffene Zugangsprovider sei, so die Standardmitteilung, über die Probleme informiert worden. Demnach scheint Google die Lösungsfindung auf T-Online beziehungsweise 1&1 abwälzen zu wollen. Was man dort allerdings tun soll, um die Verwendung von Such-Bots zu verhindern, erscheint unklar.

Rechtlich gesehen ist die Sache ambivalent: Sippenhaft - also das Verantwortlichmachen einer ganzen Gruppe für das Fehlverhalten eines einzelnen Gruppenangehörigen - ist zwar nicht statthaft, aber andererseits gibt es auch keinen einklagbaren Anspruch darauf, einen kostenlos und freiwillig zur Verfügung gestellten Dienst wie Google nutzen zu können. Insofern sind die Nutzungsbedingungen des Suchdienstes kaum anfechtbar. (ecp)