Für Bürger mit bekannten Namen gilt: Vorsicht bei eigener Homepage
Bundesbürger mit bekannten Familiennamen müssen sich bei Internet-Adressen in Acht nehmen.
Bundesbürger mit bekannten Familiennamen müssen sich bei Internet-Adressen in Acht nehmen. Bei leichtfertiger Auswahl von Domain--Namen drohen ihnen sonst Abmahnungen, die mindestens tausend Euro kosten können -- oder noch viel teurere Prozesse. Darauf hat der Jurist Thomas Hoeren vom Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht der Universität Münster im Gespräch mit der dpa hingewiesen.
"Wenn man zum Beispiel Shell, Krupp, Verona Feldbusch oder einfach nur Blume heißt, sind Überschneidungen bereits vorprogrammiert", warnte der Wissenschaftler am Freitag am Rande eines Kongresses zu Domainrecht und Domainmanagement. "Davor sollte man nicht die Augen verschließen, sondern rechtzeitig überlegen, wie sich Konflikte vermeiden lassen", riet er. Die Eltern der kleinen Celine-Verona-Feldbusch zum Beispiel dürften eben nicht unter der Internetadresse "verona-feldbusch.info" Werbung treiben.
Strategisch sei es zum Selbstschutz am besten, sich mit namensgleichen Großunternehmen, Stars oder zeitgeschichtlich bedeutenden Persönlichkeiten direkt in Verbindung zu setzen. "Die sollte man offen nach Bedenken fragen, bevor man sich für einen Internet-Namen entscheidet und eine Homepage aufbaut, ganz gleich, ob man ihn beruflich oder nur privat nutzen möchte", empfahl Hoeren. "Am sinnvollsten ist es, sich mit den Prominenten zu arrangieren."
Selbst simple Produktnamen wie Sauna könnten zu erbitterten Streitigkeiten führen. So könne ein einzelner Hersteller nicht einfach den Domainnamen "sauna.de" für sich beanspruchen. "Der Domainname ist schließlich ein wettbewerbsentscheidender Faktor im Kampf um virtuelle Marktanteile", erläuterte Medienrechtler Hoeren. (dpa) / (jk)