"Mod-Chips" für die Playstation: Rückschlag für Sony

Das Bundesgericht in Australien urteilte, dass der Verkauf von Mod-Chips für die Playstation laut australischen Gesetzen nicht gegen den Urheberrechtsschutz von Sony verstoße. Für Europa ist das Urteil von besonderem Interesse.

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Von
  • Ekkehard Jänicke

Das Bundesgericht in Australien urteilte nach Informationen von "Australian IT", dass der Verkauf von Mod-Chips für die Playstation laut australischen Gesetzen nicht gegen den Urheberrechtsschutz von Sony verstoße. Für Europa ist das Urteil von besonderem Interesse: In Australien und Europa gilt der gleiche Regionalcode Sonys. Das Urteil ermöglicht es Playstation-Besitzern, ungeachtet europäischer Entscheidungen aus Australien per Versandhandel Mod-Chips zu beziehen.

Bei der Playstation gibt es nach dem Vorbild von DVD-Playern drei verschiedene Regionalcodes: Nordamerika, Asien und Europa einschließlich Australien und Neuseeland. Ein Mod-Chip ermöglicht jedoch das Abspielen von Import-Spielen und Kopien und hebt regionale Beschränkungen auf. Sony klagte gegen Eddy Stevens aus Sydney wegen Verletzung der Urheberrechte, da er Mod-Chips für die Playstation zum Verkauf anbot und auch installierte.

In seiner Urteilsfindung sieht Richter Ronald Sackville vom australischen Bundesgericht hingegen im Einsatz und Vertrieb der Chips keine Missachtung australischer Gesetze. Diese verbieten allerdings vergleichbar mit neuen europäischen und nordamerikanischen Gesetzesnovellen ansonsten ebenfalls die Umgehung von "technischen Sicherheitsmaßnahmen". Erst in der vergangenen Woche war der Kanadier Robert Garby von einem Gericht in Ottawa unter Beifall von Sony wegen des Verkaufs von Mod-Chips und raubkopierter Spiele für die Playstation 2 zu einer Geldstrafe von umgerechnet 17.000 US-Dollar und einem Jahr Gefängnis auf Bewährung verurteilt worden. Im Gegensatz dazu begründet der australische Richter, auf einer nicht modifizierten Playstation seien legale Handlungen wie das Abspielen rechtmäßig erworbener importierter Spiele oder persönlicher Sicherheitskopien nicht möglich. Darum stelle die Installation eines Mod-Chips gegen diese Einschränkung ein Art Notwehr und keine Umgehung von Sicherheitsmaßnahmen dar. Sackville argumentiert, dass bei der Playstation keine wirklich seriösen Kopierschutzmaßnahmen zum Einsatz kämen. Zwar werde das Abspielen von raubkopierten Spielen verhindert, nicht aber das illegale Raubkopieren selbst.

Der Richter stimmte Sony jedoch zu, dass Stevens durch den Verkauf von raubkopierten Playstation-Spielen die Markenrechte des Konzerns verletzt habe. Ein Urteilsspruch in dieser Angelegenheit wurde jedoch vom Hauptverfahren abgetrennt und erfolgt noch gesondert.

Der Richter folgte weitgehend der Auffassung der staatlichen australischen Wettbewerbs- und Verbraucherschutzkommission ACCC (Australian Competition and Consumer Commission). Diese stand hinter dem Beklagten Stevenson und sieht in einem Mod-Chip-Verbot eine Beschneidung der Rechte der Playstation-Nutzer. In der Tatsache von vergleichsweise überhöhten Angeboten der Playstation-Titel in Australien und Neuseeland zu Preisen von umgerechnet bis zu 70 Euro sieht die ACCC die Ursache für einen boomenden Bezug von Spielen via Internetversandhandel aus den USA oder Europa. Eine weitere Ursache sei, ein Großteil der entwickelten Spiele lande erst gar nicht auf dem australischen Markt und könne daher nur aus dem Ausland bezogen werden. Durch Mod-Chips werde Gerechtigkeit hergestellt und australische Konsumenten würden so in die Lage versetzt, Wettbewerbsnachteile auszugleichen und an den Preis- und Leistungsvorteilen ausländischer Anbieter zu partizipieren beziehungsweise in Australien nicht erhältliche Importtitel überhaupt erst zu erwerben. (Ekkehard Jänicke) / (se)