Mit Technik zu mehr Privatsphäre in der digitalen Arbeitswelt

Das Arbeiten zu Hause mit Chat- und Video-Tools lässt die Grenzen zwischen Beruf und Privatleben verschwimmen. Spezielle Features sollen sensibilisieren.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 1 Kommentar lesen

(Bild: Andrey_Popov / Shutterstock.com)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Ute Roos

Forschende der Universität Kassel haben ein Baukastensystem mit möglichen Nudge-Lösungen für digitale Unternehmenssoftware entwickelt. Nudge steht für anstupsen und bedeutet, dass die Nutzerinnen und Nutzer von Kommunikations- oder Kollaborationstools zu besseren Entscheidungen in Bezug auf Datenschutz angeregt werden sollen.

„Nudging Privacy in der digitalisierten Arbeitswelt“ heißt das mit circa 1,23 Millionen Euro vom BMBF geförderte Projekt, das nach dreieinhalb Jahren nun abgeschlossen ist. Beteiligt waren das koordinierende Fachgebiet Wirtschaftsinformatik und das Fachgebiet Öffentliches Recht, IT-Recht und Umweltrecht, die Lyncronize GmbH sowie das Fraunhofer-Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation IAO und Future Work Lab.

„Obwohl wir genau wissen, wie viele Daten wir täglich rausgeben, machen wir von selbst nichts dagegen“, erläutert Projektleiter Dr. Andreas Janson. Dieses Verhalten sei oft irrational. Durch Gestaltungsoptionen könne man aber Einfluss nehmen. Beispielsweise ließen sich datenschutzkonforme Einstellungen mit Signalfarben markieren oder Videokonferenzen so voreinstellen, dass der womöglich private Hintergrund einer Person standardmäßig nicht mehr zu sehen ist. Die technische Realisierung solcher im Prinzip einfachen Lösungen sei unkompliziert, die Wirkung groß.

Nach ähnlichen Prinzipien funktioniert das Einholen der Zustimmung von Cookies beim Aufrufen von Webseiten. „Cookie-Banner haben oft Farbelemente, die die Option 'alle Cookies annehmen' besonders herausstellen“, erklärt die Projektbeteiligte Sabrina Schomberg. Es solle aber so sein, dass das Ablehnen hervorgehoben oder mindestens gleichwertig gestaltet werde.

Außerdem sollten in den Voreinstellung alle Cookies deaktiviert sein und erst aktiv ausgewählt werden müssen. Denn Nutzer nicken Voreingestelltes häufig ab. Dieses Verhalten will das Projekt für positive Zwecke und zum Schutz der Privatheit nutzen. Inwieweit solche Lösungen bevormundend sind, wird ebenfalls im Projekt untersucht. Denn „jeder Mensch darf auch schlechte Entscheidungen treffen“, sagt Schomberg. Allerdings verpflichte Art. 25 Abs. 2 DSGVO zu datenschutzfreundlichen Voreinstellungen. Die Nutzenden haben aber immer noch die Möglichkeit, Einstellungen zu ändern. Grundlagen, Designbeispiele und vieles mehr finden Interessierte auf der Projekthomepage.

(ur)