Universal gewinnt Rechtsstreit um CD-Bonusmaterial im Web

Das jüngste Album "Bounce" der US-amerikanischen Band Bon Jovi darf weiterhin einen neuartigen Zusatznutzen anbieten.

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Das jüngste Album "Bounce" der US-amerikanischen Band Bon Jovi darf weiterhin einen neuartigen Zusatznutzen anbieten. Wer die kopiergeschützte CD kauft, findet auf der Rückseite des Covers eine persönliche Identifikationsnummer (PIN), mit der er im Internet Zugang zum Club American XS bekommt. Zuvor war das Startup-Unternehmen DownloadCard dagegen vor Gericht gegangen. Es hatte behauptet, Bon Jovis Plattenfirma Universal Music Group (UMG) habe die Idee bei ihnen abgekupfert. Das Gericht hat nun in einem Schnellverfahren die Einwände von DownloadCard zurückgewiesen.

DownloadCard behauptet, UMG ein Vermarktungsprogramm für "Bounce" inklusive PIN für Fans vorgelegt zu haben. Daraufhin habe UMG das ähnliche Programm American XS in Eigenregie entwickelt. DownloadCard sieht auch nach der Entscheidung des Gerichts darin einen Diebstahl geistigen Eigentums und will weiter gerichtlich dagegen vorgehen. Die auf jeder CD individuelle PIN und die Mitgliedschaft in dem Club ermöglicht zum Beispiel den Kauf von Konzertkarten und den Zugang zu speziellen Download-Bereichen, in dem bisher unveröffentlichte Stücke von Bon Jovi liegen. (anw)