Sind für Spektrum-Analysatoren Rundfunkgebühren fällig?

Ein spannender Rechtsstreit bahnt sich zwischen dem Südwestrundfunk (SWR) und der Firma d.e.r.-com über die Rundfunk-Händlergebühr vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe an.

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  • Peter Röbke-Doerr

Ein spannender Rechtsstreit bahnt sich zwischen dem Südwestrundfunk (SWR) und der Firma d.e.r.-com vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe an. Die d.e.r.-com baut Gemeinschafts-Antennenanlagen, Satelliten-Empfangsanlagen, Netzwerke und ähnliches -- es handelt sich also nicht um einen klassischen Reparaturbetrieb oder um ein Handelsunternehmen für Rundfunk- und Fernsehgeräte. Streitpunkt ist die Frage, ob die d.e.r.-com Rundfunkgebühren bezahlen muss oder nicht.

Nach bisher geltendem Recht ist jede Firma, die sich gewerblich mit Verkauf, Reparatur oder Prüfung von Rundfunk- und Fernsehgeräten beschäftigt, zur Zahlung einer so genannten Rundfunk-Händlergebühr verpflichtet. Grundlage dafür ist ein Urteil aus den Gründerjahren des Farbfernsehens, bei dem es um ein damals übliches Antennenmessgerät ging. Dieses bestand aus einem Feldstärke-Messgerät mit Pegelmesser für die Fernsehbereiche VHF und UHF und einem kleinen Bildschirm, der den gerade empfangenen Kanal zeigte. Damit wurde die Antenne dann auf das visuell und messtechnisch beste Bild eingestellt.

Das Gericht begründete die Gebührenpflicht mit der Tatsache, dass man mit solch einem Gerät tatsächlich Fernsehen schauen konnte -- genauso wie mit einem klassischen Fernsehempfänger für die Wohnstube. Schon damals verschloss sich das Gericht aber der Argumentation, dass solche Messgeräte wegen des horrenden Preises (der sich nur für gut ausgelastete Antennenbauer rechnete) und der kleinen Bildröhre kaum zum "Missbrauch" in der Wohnung eignet.

Seitdem ist aber einiges an Technologie-Sprüngen durch die Rundfunk- und Fernseh-Branche gebraust und der Messgerätepark einer Antennenbau-Firma weist völlig andere Geräte auf. Satellitenschüsseln lassen sich sehr viel genauer und eleganter mit einem Spektrum-Analysator ausrichten, der das gesamte Frequenzband des Down-Converters zeigt, als nach der visuellen Beurteilung des empfangenen Bildes; Gemeinschaftsantennen werden mit Rauschgeneratoren vermessen und protokolliert. Beim digitalen Fernsehen schließlich beurteilt man die Güte des Empfangs nach solch griffigen Bezeichnungen wie Bit Error Rate oder Mean Error Rate. Teilweise ist die Darstellung eines "echten" Fernsehbildes gar nicht mehr möglich.

Der Eigentümer von d.e.r.-com, Detlev Ernst aus Pfinztal-Berghausen, begründet die Klage gegen den SWR hauptsächlich mit ebendiesem technischen Wandel und möchte von der Gebührenpflicht befreit werden. Man darf auf die Entscheidung des Gerichts gespannt sein. (roe)