Mobilfunk in der EU: Roaming-Gebühren fallen für weitere zehn Jahre weg

Der Europäische Rat hat zugestimmt, die Roaming-Entgelte weiter auszusetzen. Sie wären sonst innerhalb der EU bei Auslandsreisen angefallen.

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(Bild: Shutterstock/Juan Aunion)

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Von
  • Andreas Wilkens

Nach dem EU-Parlament hat nun der Europäische Rat zugestimmt, die Gebühren für Mobilfunk-Roaming bis 2032 auszusetzen. So sollen die Bürgerinnen und Bürger in der EU auch nach dem Ablauf der bisher geltenden Roamingverordnung am 30. Juni 2022 ohne zusätzliche Kosten anrufen, SMS versenden und im Internet surfen können, heißt es in einer Mitteilung aus Brüssel.

Der Rat hat den Standpunkt des Europäischen Parlaments gebilligt, teilte er mit. Nach der Unterzeichnung durch die Präsidentin des Europäischen Parlaments und den Präsidenten des Rates soll er im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und am 1. Juli 2022 in Kraft treten.

Die Roamingzuschläge wurden ab dem 15. Juni 2017 in der EU zunächst für fünf Jahre ausgesetzt. Verbraucher sollten ihre Mobiltelefone ohne zusätzliche Gebühren wie zuhause nutzen können, wenn sie innerhalb der EU ins Ausland reisen. Roaminganbieter sind auch verpflichtet, die gleiche Qualität und Bandbreite wie im Inland anzubieten, wenn das Netz des Besuchslandes die gleichen Bedingungen bietet.

Das EU-Parlament hatte mit dem Rat eine zusätzliche Bestimmung ausgehandelt, nach der es den Anbieter verboten sein soll, beispielsweise durch die Umstellung von 4G auf 3G die Roamingdienste einzuschränken. Ebenso wie der Rat sieht auch das Parlament Vorschriften für den Zugang zu Notfalldiensten vor, vor allem für Menschen mit besonderen Bedürfnissen.

Mit der überarbeiteten Roamingverordnung werden zudem die maximalen Vorleistungsentgelte angepasst. Damit soll sichergestellt werden, dass die Bereitstellung von Endkunden-Roamingdiensten zu Inlandspreisen eine für Betreiber in der gesamten EU tragfähige Lösung ist.

Die Verordnung soll laut EU-Rat für mehr Transparenz bei Diensten sorgen, für die zusätzliche Kosten anfallen können, und die Kundschaft vor unerwartet hohen Rechnungen schützen, die sich aus dem unbeabsichtigten Roaming in nicht terrestrischen Mobilfunknetzen auf Fähren oder in Flugzeugen ergeben können.

Beibehalten wird die Regelung zur angemessenen Nutzung, mit der dauerhaftes Roaming verhindert werden soll. Die EU-Kommission kann nach einer Marktanalyse und einer Bewertung der möglichen Auswirkungen Änderungen vorschlagen. Sie will die Situation weiter beobachten und womöglich einen neuen Legislativvorschlag zur Regulierung der maximalen Vorleistungsentgelte und möglicherweise anderer Aspekte des Roamingmarkts vorlegen.

(anw)