Landesdatenschutzbeauftragte will Facebook-Fanpages von Landesbehörden verbieten
Da es für die Verarbeitung personenbezogener Daten von Facebook-Fanpages keine wirksame Rechtsgrundlage gibt, sollen Landesbehörden ihre Fanseiten abschalten.
Die brandenburgische Datenschutzbeauftragte Dagmar Hartge hat die obersten Landesbehörden aufgefordert, ihre Facebook-Seiten unverzüglich abzuschalten. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit dem Besuch solcher Fanpages bestehe keine wirksame Rechtsgrundlage, erklärte Hartge. Sie verwies dabei auf das Ergebnis eines Gutachtens der Datenschutzkonferenz zur Frage der datenschutzrechtlichen Konformität des Betriebs von Facebook-Fanpages.
Das Gutachten berücksichtige die jüngsten Gesetzesänderungen sowie aktuelle Gerichtsentscheidungen und komme zu einem eindeutigen Ergebnis, betonte Hartge. "Nach meiner Kenntnis haben sowohl die Betreiberinnen beziehungsweise Betreiber der Fanpages als auch Facebook es in den vergangenen Jahren versäumt, Änderungen herbeizuführen und die Einhaltung aller rechtlichen Regelungen zu gewährleisten." Sie müsse davon ausgehen, dass die Behörden einen datenschutzgerechten Betrieb der Fanpages nicht werden nachweisen können.
Datenschutzkonformität muss nachgewiesen werden
"Ihrer Vorbildfunktion würden sie gerecht, wenn sie in diesem Fall ihre Facebook-Auftritte jetzt abschalteten. So könnten sie ein aufwendiges Aufsichtsverfahren vermeiden." In einem nächsten Schritt werde die Landesbeauftragte konkret überprüfen, welche Landesbehörden gegenwärtig Facebook-Fanpages betreiben. "Sie wird dann darauf hinwirken, dass diese Seiten deaktiviert werden, sofern die Verantwortlichen die datenschutzrechtliche Konformität nicht nachweisen können."
Erste Aufforderung 2021
Im September 2021 hatte bereits der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber die Bundesregierung und obersten Bundesbehörden aufgefordert, ihre Facebook-Seiten abzuschalten. Ein datenschutzkonformer Betrieb einer Facebook-Fanpage sei nicht möglich, schrieb Kelber damals in einem Brief an alle Bundesministerien und obersten Bundesbehörden.
(mack)