Talkline geht gegen Verbraucherzentrale vor

Das Unternehmen Talkline hat der Verbraucherzentrale Hamburg per einstweiliger VerfĂĽgung untersagt, zum Zahlungsboykott bei unerwarteten 0190-Rechnungen aufzurufen.

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Das Bonner Unternehmen Talkline ID hat der Verbraucherzentrale Hamburg per einstweiliger Verfügung (Az. 81 O 128/02, Landgericht Köln) untersagt, zum Zahlungsboykott bei unerwarteten 0190-Rechnungen aufzurufen. Zuvor hatte die Verbraucherzentrale eine Abmahnung des Unternehmens nicht akzeptiert. Das im 0190-Geschäft aktive Unternehmen droht nun zudem mit einer Schadenersatzklage wegen Geschäftsschädigung.

In einer Stellungnahme der Verbraucherzentrale heißt es, Talkline ID sei Spitzenreiter in der Reklamationsstatistik der Verbraucherzentrale und träte häufig dann in Erscheinung, wenn es um Dialer-Programme gehe. Dass Talkline sich von dem Aufruf angesprochen fühle, spreche für sich. Die Verbraucherzentrale kündigte an, gegen die einstweilige Verfügung Rechtsmittel einzulegen.

Die Verbraucherzentrale hatte Ende Juni dazu aufgerufen, 0190-Rechnungen, die der Verbraucher sich nicht erklären könne, nicht zu bezahlen und die Telefongesellschaft dazu aufzufordern, den eigentlichen Anbieter der Dienste zu benennen. (uma)