Interoperable Messenger: Ende-zu-Ende-Verschlüsselung muss erhalten bleiben

Mit der geplanten Interoperabilitätsauflage im Digital Markets Act der EU sollen Sicherheitsfunktionen großer Chat-Dienste wie WhatsApp nicht flöten gehen.

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(Bild: Shutterstock/AlexandraPopova)

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Die Basisfunktionen fürs Zusammenschalten, die marktbeherrschende Messaging-Dienste wie WhatsApp künftig in der EU Wettbewerbern zur Verfügung stellen sollen, dürfen die Privatsphäre der Nutzer nicht untergraben, heißt es in einem Entwurf für den genauen Text zum Kompromiss über Digital Markets Act (DMA), auf den sich EU-Rat, Parlament und Kommission Ende März prinzipiell einigten. Danach, muss das von einem "Gatekeeper" angebotene Sicherheitsniveau – gegebenenfalls einschließlich der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung – bei den interoperablen Diensten beibehalten werden.

Die von den EU-Gesetzgebern geplanten Interoperabilitätsanforderungen für Messenger sind umstritten. Als die zuständigen Gremien ihre grundsätzliche Übereinkunft bekannt gaben, hagelte es Kritik von Bürgerrechtlern und den betroffenen Tech-Konzernen. Die vorgesehenen Auflagen würde die Cybersicherheit durch Hintertüren zum Umgehen der Verschlüsselung untergraben, warnten die Gegner. Dies würde das Verbreiten von Falschinformationen vereinfachen, da Nutzer künftig sogar auf mehreren Plattformen gleichzeitig angesprochen werden könnten.

Dem Entwurf für den finalen Gesetzestext zu der Interoperabilitätsklausel, den das Online-Magazin "Politico" veröffentlicht hat, ist aber zu entnehmen: Ein marktbeherrschender Messaging-Anbieter "wird nicht daran gehindert, in dem unbedingt erforderlichen und angemessenen Umfang Maßnahmen zu ergreifen um zu gewährleisten", dass auf Zusammenschaltung drängende Drittanbieter "die Integrität, die Sicherheit und den Schutz der Privatsphäre seiner Dienste nicht gefährden". Voraussetzung soll sein, dass der "Torwächter" seine Maßnahmen "hinreichend begründet".

Spätestens drei Monate nach Antrag eines Konkurrenten wie Signal oder Threema müssten WhatsApp, Facebook Messenger oder Apple iMessage dem Dokument zufolge zunächst die grundlegenden Funktionen für Textnachrichten zwischen einzelnen Endnutzern und den Austausch von Bildern, Sprachnachrichten, Videos und anderen angehängten Dateien verfügbar machen. Innerhalb von zwei Jahren sollen die technischen und betrieblichen Voraussetzungen für Gruppenchats, binnen vier Jahren auch die für Sprach- und Videoanrufe stehen.

Die Kommission soll in Ausnahmefällen auf begründeten Antrag eines Gatekeepers hin die Umsetzungsfristen verlängern, wenn dies "zur Gewährleistung einer wirksamen Interoperabilität und zur Wahrung des erforderlichen Sicherheitsniveaus" nötig ist. Der Brüsseler Regierungsinstitution wird es zudem obliegen, "operative und technische Modalitäten" für die Umsetzung der Interoperabilität festzulegen. Zumindest Threema hat aber bereits signalisiert, dass der Ansatz technisch nur unter hohem Aufwand umzusetzen wäre und die Marktposition von WhatsApp eher stärken dürfte.

Eine völlig neue Anforderung soll Gatekeeper zudem laut dem Portal "Euractiv" daran hindern, personenbezogene Daten von Nutzern aus Diensten von Drittanbietern zu verwenden. Damit zielten die Gesetzgeber vor allem auf die Praxis von Google und Facebook, User über Werbenetzwerke zu tracken, auch wenn sie ihre Zustimmung dazu auf ihren eigenen Plattformen verweigert haben. Der abschließende Verordnungsentwurf sehe fern vor, dass die Zustimmung zur Verarbeitung personenbezogener Daten nur einmal pro Jahr eingeholt werden könne.

Zum ebenfalls umkämpften Thema Sideloading fügten die Verhandlungsführer einen neuen Wortlaut hinzu, um zu garantieren, dass Apps von Drittanbietern und App-Stores die Nutzer auffordern können, sie in ihre Standardeinstellungen zu übernehmen. Gatekeepern wieder um dürfen "hinreichend begründete" Sicherheitsanforderungen an Programme von Drittanbietern stellen. Der fertige Text wird voraussichtlich am 28. April der Arbeitsgruppe Wettbewerb des Ministerrates vorgelegt und am 4. Mai von den EU-Botschaftern im Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) gebilligt.

(jk)