Einstweilige Verfügung wegen E-Cards gegen Außenminister Fischer

Rechtsanwalt und CSU-Mitglied v. Gravenreuth sieht sich durch E-Cards von der Website des grünen Spitzenkandidaten belästigt.

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Von
  • Florian Rötzer

Auf der Website des deutschen Außenministers Joschka Fischer kann man wie bei vielen anderen Websites von Politikern und Parteien auch mehr oder weniger sinnvolle E-Cards oder "elektronische Reklamepostkarten" verschicken. Hier wie anderswo, beispielsweise auch bei der CSU oder der Website des Unions-Kanzlerkandidaten Edmund Stoiber, lassen sich diese E-Cards auch ohne oder mit einem gefälschten Absender versenden.

Rechtsanwalt Günter Frhr.v.Gravenreuth, der auch CSU-Mitglied ist, scheint nun solche E-Cards von der Website Joschka Fischers erhalten zu haben und reagierte auf diesen Spam zunächst mit einer Abmahnung, weil er sich angeblich "grundsätzlich gegen belästigende E-Mails" verwehrt: "Nach herrschender Rechtsprechung", so der Rechtsanwalt, "ist eine E-Mail-Werbung (ebenso wie eine Telefon- oder Telefax-Werbung) an Personen, zu denen bisher kein Kontakt bestand, rechtlich unzulässig und kann gerichtlich untersagt werden. Wie das LG München I erst vor einigen Tagen wieder entschieden hat (LG München I, Az.: 21 O 9959/02), haftet für derartige E-Mail-Werbung nicht nur derjenige, der die E-Mail versandt hat, sondern auch derjenige, der durch die e-Mail begünstigt ist -- bei 'joschka.de' also die GRÜNEN."

Da auf die Abmahnung nicht reagiert wurde, erwirkte der Rechtsanwalt schließlich eine einstweilige Verfügung des Landgerichts München I, "wonach sie bei Meidung eines Ordnungsgeldes bis zu EUR 250.000,00 oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, zu vollziehen an dem Bundesvorstand der GRÜNEN, an der Versendung dieser E-Cards an mich nicht mehr mitwirken dürfen."

Auf Nachfrage von Telepolis erklärten die Grünen, die einstweilige Verfügung liege noch nicht in Berlin vor. Kampagnenmanager Hoogvliet betonte gegenüber Telepolis auf Anfrage, dass man sich darum kümmern werde, sobald sie vorliege.

Telepolis schickte derweil eine E-Card von der Website des CSU-Kanzlerkandidaten mit einer gefälschten Absenderadresse an Gravenreuth. Auf die Nachfrage, ob er sich nicht auch dagegen verwahren wolle, um nicht politisch einseitig zu sein erhielt Telepolis die Anwort: "Gegen die CDU/CSU fehlt mir das Rechtssschutzbedürfnis für eine EV. Ich bin CSU-Mitglied, sodass die Partei berechtigt ist, mir Werbung zu senden." Allgemein rate er aber allen Parteien, von einer solchen "rechtlich unzulässigen Dummheit" Abstand zu nehmen.

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