Einheitliche Geldautomat-Gebühren in der EU
Ab dem kommenden Montag dürfen Banken im EU-Ausland von ihren Kunden nicht mehr Gebühren beim Abheben vom Geldautomaten verlangen, als im Heimatland des Kontoinhabers üblich.
Ab dem kommenden Montag dürfen Banken im Euro-Ausland von ihren Kunden nicht mehr Geldautomat-Gebühren verlangen, als im Heimatland des Kontoinhabers üblich. Diese dürfen zudem 12,50 Euro nicht überschreiten. Eine entsprechende EU-Verordnung tritt am ersten Juli, also rechtzeitig zur Urlaubszeit in Kraft. Damit sollen laut Kommissionspräsident Romano Prodi die Vorteile einer einheitlichen Währung an jeden Europäer weitergegeben werden.
Im Gegensatz zu einer Richtlinie muss eine Verordnung nicht in nationales Recht umgesetzt werden, sondern gilt unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat, heißt es in einer Mitteilung der EU. Obwohl die gemeinsame Währung nun schon ein halbes Jahr im Umlauf ist, wurden saftige Gebühren fällig, wenn man vom Geldautomaten außerhalb des Heimatlandes Bares haben wollte. Die neue Regelung gilt nur für Abhebungen. Bei Überweisungen können Kreditinstitute noch bis zum ersten Juli 2003 höhere "Aufwandsentschädigungen" verlangen. (dal)