CDU Fuldatal lockte Internet-Surfer mit "Sex", "Blitzkrieg" und "Lenin"

Mit Meta-Tags wie "Sex", "Judenvernichtung", "Blitzkrieg", "Stalin" oder "Lenin" hat die CDU im nordhessischen Fuldatal Besucher auf ihre Internet-Seite locken wollen.

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Von
  • Wolfgang Stieler

Mit Meta-Tags wie "Sex", "Judenvernichtung", "Blitzkrieg", "Stalin" oder "Lenin" hat die CDU im nordhessischen Fuldatal (Kreis Kassel) Besucher auf ihre Internet-Seite locken wollen. "Unser Webmaster wollte es besonders gut machen und hat als Schlagworte Begriffe eingegeben, nach denen besonders oft gesucht wird", bestätigte Ortsverbandschef Günter Hochapfel am Freitag einen Bericht der Hessischen/Niedersächsischen Allgemeinen (HNA). Nach Protesten ist die fragwürdige Liste zwar am Donnerstag gelöscht worden, sie lässt sich allerdings noch in der archivierten Fassung bewundern.

Im Quelltext der Seite findet sich eine bunte Ansammlung von weit über 300 Schlüsselwörtern -- einmal als so genannte Meta-Tags, die von Suchmaschinen ausgewertet werden, einmal auch als normale, aber unsichtbare Liste von Wörtern. Enthalten sind Begriffe von der Anti-Baby-Pille über Blitzkrieg, Endsieg, Sex, bis zu Quantenmechanik, Überbevölkerung und Zeppelin. Inhaltlich bot die Seite allerdings nichts dergleichen, sondern bloß mäßig aufregende Bilder von Vorstand und Gemeindevertretern sowie ein bisschen Wahlkampf.

Die Begriffe seien von Wissenschaftlern als die meist benutzten der vergangenen hundert Jahre ermittelt worden, erklärte Hochapfel. Das für die Homepage verantwortliche Vorstandsmitglied Rolf von Briel habe die Suchwortliste unter dem Motto "Wie man erfolgreich im Internet auftritt!" von einem Spezialisten bezogen und in die Seite eingebaut. "Das ist unglücklich gelaufen", sagte der Ortsverbandschef. "Wir wollen gar nicht um jeden Preis Surfer anziehen, die eigentlich nichts von uns wollen."

Mit der irreführenden Werbung hätte sich der CDU-Ortsverband möglicherweise sogar juristischen Ärger einhandeln können: Im Rechtsstreit zwischen dem Verein Freedom for Links (FFL) und dem Hamburger Rechtsanwalt Joachim Nikolaus Steinhöfel hatte das Landgericht Hamburg Anfang Juni in erster Instanz entschieden, dass der FFL nicht berechtigt ist, den Namen "Steinhöfel" als Meta-Tag im HTML-Code der eigenen Homepage zu benutzen, soweit diese Seite keinen Bezug zur Person des Klägers hat. (wst)